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Sandra Khalatbari

CDU 07.09.2023 Sitzungen 19/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Drucksache 19/1131 – Gesetz über die Abschaffung der Prüfungen zum mittleren Schulabschluss am Gymnasium – werden wir im Land Berlin etwas für die Schulen und im Speziellen für die Gymnasien erreichen, was es im Schulranking zwischen den Bundesländern schon lange nicht mehr gab. Wir katapultieren uns gerade auf eine Niveaustufe mit den anderen Bundesländern. Schließlich haben diese längst entschieden, dass man mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ohne zusätzliche Prüfung den mittleren Schulabschluss erreicht. Nun zieht das Land Berlin – ich erlaube mir, das hinzuzufügen – nach. Ich möchte mit der Erlaubnis der Präsidentin aus der Vorlage zitieren: Der mittlere Schulabschluss (MSA) wird sowohl am Gymnasium als auch an der Integrierten Sekundarschule (ISS) und an der Gemeinschaftsschule in der Jahrgangsstufe 10 sowie im Bildungsgang „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung“ mit einer einheitlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie einer Präsentationsprüfung erworben. Obwohl die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium bereits auf einem Leistungsniveau unterrichtet werden, das sie auf die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorbereitet, müssen diese Schülerinnen und Schüler für die MSA-Prüfung parallel auf einem niedrigeren Leistungsniveau vorbereitet werden und damit abweichend von den eigentlichen Lernzielen und dem Lernniveau der Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium unterrichtet werden. Am Gymnasium wird daher zukünftig auf eine MSA-Prüfung verzichtet. Der MSA und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe werden am Gymnasium beginnend mit dem Schuljahr 2023/2024 auf Grund der schulischen Bewertung der Jahrgangsstufe 10 erworben. Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums haben zukünftig in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eine Präsentationsleistung in Form einer mediengestützten Projektarbeit zu erbringen. Lassen Sie mich den Unterschied an zwei wesentlichen Gesichtspunkten erläutern: Der gesamte Aufwand für Vor- und Nachbereitung einschließlich der Durchführung der Prüfung mit allen Begleiterscheinungen, wie Stress und Nervosität bei den Prüfenden, den zu Prüfenden, den Eltern und den Lehrkräften, fällt somit im Gymnasium weg. Diese Belastung zu reduzieren, werden uns sicherlich alle eben Genannten danken. Gerade weil ich aus der Schule komme, vermag ich gut einzuordnen, wie sehr die ohnehin reichlich belasteten Lehrkräfte froh sein werden, dass sie sich auf das Unterrichten der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler statt auf das Prüfen des Gelernten an dieser Stelle konzentrieren können. Es gibt einen weiteren, nicht unwesentlichen Aspekt: Der bisher wegen der Organisation vor allem an den Prüfungstagen in den Gymnasien implizierte Unterrichtsausfall wird der Vergangenheit angehören. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Schulart Gymnasium ist nicht in allen Facetten vergleichbar mit der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule. Dem möchten wir mit dieser Gesetzesänderung endlich Rechnung tragen. Wie in Berlin in ganz vielen Fällen üblich, dauert eine Veränderung grundsätzlich mehrere Jahre. Das war, wie sollte es auch anders sein, hier genauso. Aber jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung gekommen. Wir blicken dieser Umsetzung zuversichtlich entgegen. – Damit danke ich Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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