Dr. Ersin Nas
Nein! – Wenn Sie sich in unserem Maßnahmenpaket ansehen, was wir alles vorhaben, um der Wohnungsnot in Berlin zu begegnen, dann sehen Sie, dass wir ganz viel vorhaben und nicht nur Neubau et cetera. Wir tun schon ganz viel für die Mieterinnen und Mieter Berlins. Daran halten wir auch fest, und das wollen wir auch umsetzen. [Carsten Schatz (LINKE): Woran halten Sie denn fest? – Werner Graf (GRÜNE): Mieterhöhungen oder was?] Wir haben auch die Verantwortung, die finanziellen Mittel, die uns zustehen, entsprechend angemessen einzusetzen. Ich würde bei diesem konkreten Antrag gerne einen weiteren Aspekt ansprechen. Der Bezirk trifft eine Entscheidung und möchte, dass das Land die Prozesskosten für diese Fehlentscheidung übernimmt; möchte, dass für das ganze Prozesskostenrisiko eine Haftung übernommen wird. Wir wissen, dass gerade in der Vergangenheit Fehlentscheidungen getroffen worden sind, was das Vorkaufsrecht angeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nicht grundlos mit dem Thema beschäftigen müssen. Warum sollen die Berliner Steuerzahler die Kosten dieser bezirklichen Fehlentscheidung übernehmen? Warum sollen wir noch eine Kostenhaftung aussprechen und zusichern, nur weil man im Bezirk vorhat, ein paar Objekte zu erwerben? Ich glaube, auch aus diesem Grund ist dieser Antrag nicht tragbar. Ich halte ihn persönlich nicht für tragbar. Wir halten ihn auch als Fraktion nicht für tragbar. Das Vorkaufsrecht ist nicht das Instrument, um diese Probleme, die Sie gerade vorhin angesprochen haben, zu lösen. Ich glaube, wir haben eine gemeinsame Verpflichtung, im Sinne aller Mieterinnen und Mieter Berlins zu handeln. Daran messen wir uns. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! [Beifall bei der CDU]
