parlament-berlin.de ↗

Dr. Ersin Nas

CDU 07.09.2023 Sitzungen 19/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben allgemeine Ausführungen zur Wohnungsnot in Berlin gemacht, aber schauen wir uns den Antrag doch mal genau an. Mit dem vorliegenden Antrag bezwecken Bündnis90/Die Grünen und die Linksfraktion folgende Ziele: Die Bezirke sollen allgemein bei der Ausübung des kommunalen Vorkaufrechts unterstützt werden. Zweitens sollen speziell bei zwei Wohnanlagen in Neukölln finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Drittens sollen die Kosten für mögliche Prozessrisiken übernommen werden. Ich möchte eins vorweg sagen: Die Missstände in diesen genannten Anlagen sind nicht hinnehmbar. Die Mieterinnen und Mieter haben daher unsere absolute Solidarität. [Beifall bei der CDU – Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE)] Das kommunale Vorkaufsrecht ist aber das falsche Instrument, um dieses Problem zu lösen. [Beifall bei der CDU – Steffen Zillich (LINKE): Sondern? – Zuruf von Katina Schubert (LINKE)] Bei genauer Betrachtung Ihres Antrags sehen wir, dass es um ein bestimmtes Vorkaufsrecht in Neukölln geht und dass Sie zur Verwirklichung dieser bezirklichen Entscheidung das komplette Prozessrisiko übertragen wollen. Ein wichtiger Aspekt wird bei dieser Betrachtung komplett ausgeblendet. Angenommen, die Vorrausetzungen des Vorkaufsrechts sind gegeben, so wie das Bundesverwaltungsgericht es fordert. Sie wissen – Sie haben es zitiert –: Das Bundesverwaltungsgericht hat bestimmte Schranken gesetzt, wie und wann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die rechtlichen Voraussetzungen überprüft worden sind und dass sie gegeben sind. Angenommen – ich bezweifle, dass die Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind –, diese rechtlichen Voraussetzungen sind gegeben. Angenommen, der potenzielle Käufer macht auch von seinem Ablehnungsrecht keinen Gebrauch, indem er sagt: Moment mal, ich kann das Ganze selbst sanieren. – Was passiert mit den ganzen Missständen und den Mängeln in den Häusern? Wer soll denn diese Mängel beseitigen? Soll auch der Senat beziehungsweise das Land Berlin diese Mittel zur Verfügung stellen, damit diese Häuser saniert werden können, obwohl wir dieses Geld doch im Sinne der Mieterinnen woanders einsetzen können? Diese Frage wird nicht beantwortet. [Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Alle Reden von Dr. Ersin Nas Protokoll ↗