Steffen Zillich
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ja keine Bekenntnisse abgeben. Wir haben so ein Sondervermögen vorgeschlagen, und deswegen finden wir es natürlich richtig, dass der Senat ein solches einrichtet. Das ist richtig. Das ist notwendig. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Dadurch, dass Sie die Rederunden jetzt nicht miteinander verbunden haben, haben Sie mich der Pflicht enthoben, bei der Debatte über den Haushalt auch etwas Positives zu sagen. Aber ich mache es dem Grunde nach auch gerne in dieser Rederunde. Nein, es ist so, dass die Herausforderungen des Klimawandels vor allen Dingen mit ungeheuren Investitionsbedarfen einhergehen. Wir brauchen Investitionen in den Verkehrsumbau, in den öffentlichen Nahverkehr. Wir brauchen Investitionen in die Wärmeinfrastruktur und in andere Leitungsinfrastrukturen. Wir brauchen Investitionen in die Gebäudesanierung und einen höheren Aufwand in andere energetische Standards beim Neubau. Wir brauchen Investitionen in Klimaresilienz. Wir brauchen Investitionen in die Wasserhaushalte, die wir zu bewältigen haben, und vieles andere mehr. Wer behauptet, das sei aus den laufenden Haushalten komplett zu finanzieren, der nimmt mit dieser Behauptung in Kauf, dass diese Investitionen nicht stattfinden. Das kann für uns keine sinnvolle Option sein. [Beifall bei der LINKEN] Deswegen ist es natürlich richtig, dass für diese Investitionen – ich rede an der Stelle bewusst von Investitionen – die Finanzierungslast über einen erheblichen Zeitraum verteilt wird. Das macht man sinnvollerweise, indem man dafür Kredite aufnimmt. Das ist nicht schlimm, das ist nicht tragisch, wenn man Schulden macht, sondern das ist nichts weiter als ökonomisch vernünftig. Da wir jetzt nun mal in der Situation sind, dass wir mit der Schuldenbremse eine bundesgesetzliche Lage haben, müssen wir dafür gesonderte Rechtsgründe erfinden, [Lachen bei Dr. Kristin Brinker (AfD)] wenn es uns nicht sofort gelingt, mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative, Kollegin Becker, dieses Problem zu lösen. Na klar, darüber werden wir jetzt reden müssen. Ich stelle fest, und ich sage das hier, weil wir ohnehin darüber reden werden – wir haben eine Ausschussanhörung verabredet –, dass der Gesetzentwurf da nicht ganz eindeutig ist bei dem Rechtsinstrument, das er adressiert. Es schadet ja auch nichts, wenn man es mal mit zweien parallel versucht, einerseits den Weg, eine Klimanotlage zu begründen. Ich glaube, die gesellschaftlichen Herausforderungen, die dort bestehen, erfüllen die Notlagekriterien, die das Grundgesetz vorsieht. Deswegen ist es berechtigt, diesen Weg zu wählen. Und es ist auch berechtigt, den Weg zu wählen, dass es sich hier um eine Finanzierung über einen Extrahaushalt nach dem Berliner Schuldenbremsengesetz handelt, andererseits. Auch das ist ja in dem Gesetzentwurf angelegt. Wir haben sehr bewusst dieses Berliner Schuldenbremsengesetz so geschrieben, deswegen kann man auch das versuchen. Wenn wir zwei Begründungen haben, finde ich das gar nicht so schlecht. Trotzdem werden wir uns natürlich in der Anhörung ein bisschen genauer angucken müssen, wie wir tatsächlich für Rechtssicherheit sorgen. Das betrifft im Übrigen auch das Thema Parlamentsbeteiligung. Ich will trotzdem auf ein paar konzeptionelle Fragen hinweisen, die meines Erachtens in dem Gesetzentwurf nicht entschieden sind und wo ich mir nicht sicher bin, ob die Koalition da schon entschieden ist. Es ist ja auffällig: Der Kollege Heinemann hat vollkommen zu Recht in den Mittelpunkt gestellt, was für große Anforderungen wir an Schieneninvestitionen haben. Ich sage mal, das reicht noch gar nicht. Wir müssen noch zusätzliche Kapazitätsinvestitionen machen und so weiter. Der Finanzsenator hat auffällig wenig Konkretes genannt, was die Finanzierungsgeschichten, was die Projekte betrifft. Ich verstehe das. Ich verstehe das gut, weil man eben doch ein paar strategische Fragen zu klären hat. Ich will die aber benennen, damit wir da klar sind. Das Erste ist: Da haben Sie sich dann doch geäußert, Sie haben gesagt, Sie wollen vor allen Dingen Investitionen, Maßnahmen finanzieren, die kurzfristig umsetzbar sind. Dafür spricht etwas, aber ob das das alleinige Kriterium sein kann, da bin ich mir wiederum nicht so sicher, denn wir haben Netzinvestitionen vor uns, die nicht kurzfristiger Natur sein werden, sondern die wird man mittelfristig finanzieren müssen. Auch das sieht man, wenn man so ein Sondervermögen baut, sinnvollerweise vor. Erster Punkt. [Beifall bei der LINKEN] Zweiter Punkt: Ja, es ist, schon um den investiven Charakter zu wahren, wichtig, auf der Zusätzlichkeit der Maßnahmen zu beharren, aber es wird hier Mischfälle geben; das wissen wir doch alle. Da werden wir einen Weg eröffnen müssen, wie man damit tatsächlich klarkommt und das nicht ins Willkürliche rutscht. Insofern werden wir darüber genauer reden müssen. Dritter Punkt: Thema Parlamentseinbindung, habe ich schon gesagt. Einerseits ist das eine Frage der Rechtssicherheit, andererseits der Praktikabilität. Aber weil das Ganze – das ist eine Steuerungsfrage insgesamt – nicht einfach nur als Sparbüchse genommen werden kann, aus der man mal hier und da was rauszieht, wenn man einen Bedarf hat, sondern weil dahinter eine Strategie stehen muss, welche Maßnahmen welcher Priorität in welchen Bereichen tatsächlich notwendig sind, spricht viel dafür, die Idee der Grünen aufzunehmen, sich den Raum zu geben, solche strategischen Fragen bei der Begleitung der Bewirtschaftung des Sondervermögens mitaufzunehmen. [Torsten Schneider (SPD): Klimabeirat!] Der letzte Punkt: Das lernen wir jetzt gerade, es macht viel Sinn, wenn man sich ein solches Finanzierungsinstrument baut, das Thema Kostendynamik am Anfang zu denken, damit man nicht in eine Situation kommt, wo am Anfang alle mutig belegen und hinten nur die Hälfte dabei rauskommt, weil die Kostenentwicklung nicht dargestellt werden kann. Also wäre es sinnvoll, das Thema Kostendynamik in der Bewirtschaftung miteinzubauen. Aber wir haben ja eine Anhörung. Ich glaube, wir werden da Vorschläge unterbreiten, und dann wird dieses notwendige Instrument, wenn die Koalition dann auch will, zu einer sinnvollen Umsetzung geführt werden können. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE) und Sebastian Walter (GRÜNE)]
