Dr. Bahar Haghanipour
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird eine Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe auf lfd. Nr. 4: Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0945 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den Untersuchungssauschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Beisitzer, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglieder, für den Richterwahlausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied sowie für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied. Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten fünf Stimmzettel in verschiedenen Farben. Um den Wahlgang zu beschleunigen, stehen nicht vier, sondern acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses wird nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine ein Umschlag mit den Stimmzetteln ausgehändigt. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist! Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahl direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses – – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses – – Letzte Chance! [Zurufe: Stopp!] Jetzt frage ich zum dritten und letzten Mal: Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses, einschließlich der Präsidiumsmitglieder, die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen, wie angekündigt, die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Dann bitte ich Sie, wieder an Ihren Plätzen Platz zu nehmen, die Gespräche einzustellen, damit wir, wie angekündigt, in der Sitzung fortfahren können. Besonders die Anwesenden hier vorne in den Reihen – das hören wir dann besonders gut – bitte ich, Platz zu nehmen. – Dann fahre ich fort. Ich rufe auf lfd. Nr. 9: Gesetz zur Fortentwicklung der Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 14. Juni 2023 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Juni 2023 Drucksache 19/1061 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0955 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 5 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0955 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1061 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion in großen Teilen [Zurufe von der SPD] – anscheinend einstimmig bei der SPD, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion. Ich frage vorsichtshalber nach: Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass wir beim nächsten Tagesordnungspunkt ein bisschen Zeit sparen. Ich rufe auf lfd. Nr. 9 A: Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Juni 2023 Drucksache 19/1067 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1007 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1007 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1067 annehmen möchte, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nirgends. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. – Vielen Dank! Ich rufe auf lfd. Nr. 9 B: Gesetz über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 26. Juni 2023 Drucksache 19/1069 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0961 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0961 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich, gegen die AfD-Fraktion, die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1069 geändert haben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Koalitionsfraktionen. Ich frage: Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Bei der AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 9 C: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 26. Juni 2023 Drucksache 19/1071 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1006 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1006 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich, gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion, die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1071 geändert annehmen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Tagesordnungspunkt 10 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 3.1. Ich rufe auf lfd. Nr. 11: Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1042 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zunächst möchte der Senat die Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Bitte sehr, Herr Senator Gaebler, Sie haben das Wort!
