Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Eralp! Es kann sich auf dieses Verfahren jeder und jede mit den Voraussetzungen, die er oder sie mitbringt, bewerben. Jemandem zu untersagen, eine Sache kommissarisch auszuüben, für die, wie gesagt, das Land Berlin ihn sowieso bezahlt – durchaus, glaube ich, eine vernünftige Lösung – und für die er auch die fachlichen Voraussetzungen mitbringt, um das auszufüllen, nur weil er sich möglicherweise später auch auf diese Funktion bewerben kann, wäre sachwidrig, und das wäre, glaube ich, auch neu. Ich weiß auch, dass es in Verwaltungen auch gelegentlich Fälle gegeben haben soll, wo man kommissarisch Menschen auf Stellen setzt, auch unter Hausleitungen, die nicht mein Parteibuch haben, wo dann gesagt worden ist: Die sollen sich erst mal bewerben. – Dann gibt es eine Ausschreibung, und dann guckt man, ob sich noch andere bewerben, oder ob die Leute sich dafür prädestiniert haben. Das ist nicht darauf angelegt, sondern es wird eine offene Ausschreibung geben, und dann werden sich die Leute bewerben, die sich dafür interessieren, und dann wird nach Qualifikation ausgewählt.
