Christian Gaebler
Ich glaube, das sind zwei unterschiedliche Sachen, über die wir sprechen. Zum einen haben wir gesagt, wir wollen den Wohnungsbestand der landeseigenen Wohnungsgesellschaften erweitern, auch durch Ankäufe. Das ist eine Sache, die auch relativ schnell und kurzfristig möglich ist, wenn entsprechende Verkäufe vorliegen. Jetzt auf ein mögliches Gesetz, das dann wahrscheinlich vom Verfassungsgericht geprüft wird, zu setzen und zu sagen, wir machen so lange keine Ankäufe mehr, auch in Bereichen, wo wir sagen, dass zum Beispiel Sozialbindungen auslaufen und deshalb ein besonderer Bedarf besteht, da gegebenenfalls mit öffentlichen Unternehmen einzuschreiten und über einen Ankauf zu verhandeln, wenn der Preis nicht darstellbar ist, halte ich für relativ fahrlässig. Auch aus diesem Hause wird von verschiedenen Seiten immer wieder an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen, dass man sich doch überlegen sollte, ob man bestimmte Bestände ankauft, um Härten zu vermeiden. Insofern glaube ich nicht, dass ein Ankaufsstopp, wie Sie ihn offensichtlich fordern, die richtige Lösung ist. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
