Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Schmidberger! Vielen Dank für die Nachfrage! Wir müssen erst mal sehen, was in diesem Vergesellschaftungsrahmengesetz konkret festgelegt wird, und dann sehen, wie das untersetzt werden muss. Insofern war das gestern vielleicht etwas missverständlich, von einem eigenen Gesetz zu sprechen. Wir müssen genau sehen: Bedarf es einer entsprechenden Untersetzung? Wird das in dem Rahmengesetz mitgeregelt? Braucht man da noch weitere Gesetzgebung? – Was ich ausdrücken wollte, ist, dass wir uns natürlich auch schon für den Bereich Wohnen Gedanken machen, wie die Kriterien, Vorgaben und Hinweise, die die Kommission gegeben hat, aufgegriffen werden und was wir um das, was ich bereits gesagt hatte, Grundsätze, Kriterien, Eckpunkte und Entschädigungsfragen, für den Bereich konkretisieren müssen. Das ist sozusagen das, was mit Untersetzung und Umsetzung an dieser Stelle gemeint ist.
