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Julian Schwarze

GRÜNE 15.06.2023 Sitzungen 19/32

Wichtig ist auch, dass es bei der regelmäßigen Überprüfung des Kleingartenentwicklungsplans jetzt darauf ankommt, inwieweit Kleingartenanlagen dauerhaft gesichert werden können, insbesondere dann, wenn sie nur eine Schutzfrist bis 2030 haben. Eine Möglichkeit dafür ist die Festlegung im Flächennutzungsplan. Hier steht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Pflicht, den Flächennutzungsplan endlich anzupassen und dabei bestehende Anlagen als Kleingärten darzustellen. Ein weiteres Instrument sind natürlich auch Bebauungspläne. Da sind natürlich auch die Bezirke in der Pflicht. Wir müssen ihnen aber auch die Unterstützung und die Ressourcen geben, dass sie die nötigen Schritte zeitnah und schnell einleiten und umsetzen können. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schenker (LINKE)] Ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne: Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens und der grünen Lunge Berlins. Der Kleingartenentwicklungsplan 2030 bietet bisher einen guten, aber nicht ausreichenden, da nicht umfassenden, Schutz. Hier kann und muss der Senat Lücken schließen und auf den letzten Senatsentscheidungen und -schritten aufbauen und die nächsten zur Sicherung einleiten. Lassen Sie uns gemeinsam einen Beitrag zum Erhalt der Berliner Kleingärten leisten! Und wenn das auch per Landesgesetz geht, sind wir gerne dabei. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass es keinen weiteren, keinen fünften Koalitionsvertrag braucht, um die Kleingärten wirklich dauerhaft zu schützen! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN]

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