Niklas Schrader
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die AfD, wenn es um Coronamaßnahmen geht, als große Verteidigerin der Freiheitsrechte aufspielt und hier gleichzeitig mit diesem Gesetzentwurf Menschen allein auf Verdacht bis zu 30 Tagen einsperren will, das ist schon eine Verlogenheit, die wirklich nur die AfD zustande bringt. [Beifall bei der LINKEN] Es ist aber auch keine Überraschung, dass so eine Partei, die durch und durch autoritär aufgestellt ist, hier so einen Antrag einbringt. [Zuruf von der AfD: Das sagt ein Linker!] Aber Sorgen, finde ich, sollten sich Leute, denen Freiheitsrechte wichtig sind, auch über Ankündigungen aus der aktuellen Koalition machen. Die Innensenatorin Spranger hat es als Erste gefordert, das will ich hier noch mal festhalten. Als Erste im letzten Herbst hat sie im Zusammenhang mit den Klimaprotesten gesagt: Wir brauchen eine Verlängerung der Präventivhaft. – Dann ist die CDU darauf eingestiegen. Kai Wegner hat die Forderung im Wahlkampf aufgenommen und gesagt: Wir brauchen mehr Unterbindungsgewahrsam, weil die Letzte Generation sonst denkt, in Berlin wird so etwas nicht bestraft. [Marc Vallendar (AfD): Da hat er ja auch recht!] Dann hat die Innensenatorin auf dem Europäischen Polizeikongress noch einen draufgelegt und klargemacht: Die Koalition wird die Frist verlängern, damit das endlich abschreckt. – Das ist das Zitat, das dort genannt wurde. Da frage ich: Was ist denn das für ein gruseliges Rechtsstaatsverständnis im Senat? Der Unterbindungsgewahrsams dient einzig und allein der Gefahrenabwehr, der Verhinderung von Straftaten. Wer Polizeirecht zur Bestrafung oder zur Abschreckung einsetzt, der missbraucht dieses Recht. Das müssen Sie im Senat wissen! [Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Vasili Franco (GRÜNE)] Wir haben, daran möchte ich noch mal erinnern, SPD, Grüne und Linke, das ist hier schon genannt worden, erst vor zwei Jahren, 2021, den Unterbindungsgewahrsam auf maximal 48 Stunden verkürzt. Da gab es eine Diskussion über terroristische Bedrohungen, ob man da 48 Stunden oder lieber zwei, drei oder vier Tage nimmt. Andreas Geisel wird sich erinnern. Aber niemand, auch nicht in der SPD, hat gesagt: Man braucht das jetzt auch für weitere einfache Straftaten. – Erst jetzt mit den Klimaprotesten ist diese Diskussion wieder aufgekommen, und das ist doch kein Zufall. Es ist doch klar, dass es um diese Proteste geht. Jetzt muss man sich mal angucken: Was kommt denn jetzt? – Die Koalition kündigt da ja Verschiedenes an. Im Koalitionsvertrag steht: Fünf Tage soll die Frist verlängert werden –, aber unter welchen Voraussetzungen, für wen, das wird nicht klar. Da kommen unterschiedliche Signale. Die Innensenatorin und der Regierende wollen das, wie gesagt, für die Klimakleber. Das haben sie eindeutig gesagt. Herr Matz hat jetzt noch mal ein bisschen was anderes gesagt, dafür bin ich Ihnen in dieser Rederunde dankbar. Sie haben den Terrorismus betont. Der SPD-Parteitag hat auch gesagt, wenn überhaupt, darf es da nur um Terrorismus gehen. Jetzt hat die Innensenatorin im Ausschuss aber auch noch weitere Begründungen dafür herangezogen. Da frage ich mich dann schon: Was soll das denn jetzt in der Koalition werden? Machen Sie sich mal ehrlich, und klären Sie das mal! Wir sind da ganz klar: Inhaftierung darf nur Ultima Ratio sein, und das schließt eine wochenlange Haftdauer auf Verdacht ebenso aus wie das Einsperren von gewaltlosen Aktivisten. Deswegen ist dieser AfD-Antrag natürlich jenseits von Gut und Böse, aber auch die Pläne der Koalition verheißen da nichts Gutes. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
