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Stefan Häntsch

CDU 15.06.2023 Sitzungen 19/32

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD beziehungsweise in das Wahlprogramm der CDU hat der AfD offensichtlich verraten, dass dieses Thema demnächst ohnehin auf der Agenda dieses Hauses stehen wird. Da wollte man auf der rechten Seite unseres Plenarsaals offensichtlich einmal wieder ganz besonders schnell sein und als Erste dieses Thema aufgreifen. Dabei ist die AfD deutlich, wie meistens in den Dingen, die sie herstellt, wieder einmal über das Ziel hinausgeschossen, wenn sie einen Präventivgewahrsam von 30 Tagen fordert. Zu der Länge des Präventivgewahrsams komme ich nachher noch einmal. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für einen Präventivgewahrsam von fünf Tagen ausgesprochen. [Karsten Woldeit (AfD): Bis zu!] Diesen Willen der Regierungskoalition hat auch der Senat auf seiner Klausurtagung vom vergangenen Wochenende noch einmal bestätigt und bekräftigt. Daher werden die Regierungsfraktionen hierzu nach erfolgten internen Abstimmungen auch einen eigenen gemeinsamen Gesetzesvorschlag diesbezüglich einbringen. [Beifall bei der CDU] Dabei, das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich, wird es den Regierungsfraktionen nicht darum gehen, eine Lex Klimakleber zu schaffen. [Niklas Schrader (LINKE): Nein!] Wir haben hier gerade bei der Begründung Ihres Gesetzesantrags gehört, dass es Ihnen fast vorwiegend um das Thema Klimakleber geht. [Karsten Woldeit (AfD): Ich habe auch Fußballhooligans angesprochen!] Allerdings sind die Gründe, die zu einer Verlängerung des Präventivgewahrsams auf fünf Tage führen sollen, deutlich vielschichtiger als das Blockieren von Straßen. In der letzten Sitzung des Innenausschusses am vergangenen Montag haben wir das Thema bereits andiskutiert. Dabei hat die Frau Innensenatorin sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, um welche Themen es beim Präventivgewahrsam auch gehen kann. Da geht es auch um die Themen aus den Bereichen der Terrorismusabwehr, auch das, was Sie angesprochen haben – das ist in der Tat richtig –, Straftaten aus der Hooliganszene, und der ausgesprochen schlimme und schwierige Bereich der häuslichen Gewalt. In all diesen Bereichen brauchen die Sicherheitsbehörden zur Abwehr oder Verhinderung von Straftaten einen längeren Spielraum als höchstens 48 Stunden. Diese 48 Stunden sind aber nach der letzten Änderung des ASOG vom März 2021 das Maximum dessen, was derzeit möglich ist. Die bestehende maximale Festhaltedauer reicht aber insbesondere bei länger andauernden Ereignissen, auch bei absehbaren Wiederholungen von Störungen der öffentlichen Sicherheit, gerade wenn es zum Beispiel um Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt geht, nicht aus, um eine Person von der Begehung von Straftaten abzuhalten oder die gefährdeten Personen ausreichend zu schützen, indem man sie aus den gefährdeten Bereichen herausnimmt, zumal man nicht den entscheidenden Fehler machen darf, die 48 Stunden schlank in zwei Tage umzurechnen; Sie sprachen gerade von zwei Tagen. Tatsächlich sind es aber gar nicht immer zwei Tage. Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn der Präventivgewahrsam genau eine Minute nach Mitternacht beginnen würde. Da der vorbeugende Polizeigewahrsam – so nennt man es zum Teil auch – nämlich spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen beendet sein muss, können die zwei Tage schnell auch mal zu 24 Stunden zusammenschrumpfen. [Vasili Franco (GRÜNE): Oh!] Deshalb brauchen wir hier einen längeren Zeitraum als das, was wir im Moment zur Verfügung haben. Ein Präventivgewahrsam, völlig egal, ob es nun 48 Stunden oder fünf Tage sind – so, wie wir es vorschlagen werden –, stellt immer einen Grundrechtseingriff dar; das ist völlig unbestritten. Deshalb muss hier auch unbedingt der Maßstab der Verhältnismäßigkeit zugrunde gelegt werden. Bei der Frage, was Verhältnismäßigkeit sein kann, hilft es, wenn man sich einmal anschaut, wie die Dauer des Präventivgewahrsams in anderen Bundesländern gehandhabt wird. [Marc Vallendar (AfD): Bayern!] Nun habe ich die Diskussion im Innenausschuss verfolgt und gesehen, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen der Linken und Grünen mit einer Verlängerung des Präventivgewahrsams erhebliche Schwierigkeiten haben. Aus diesem Grund habe ich mir einmal die Mühe gemacht, mir anzuschauen, wie es in den Bundesländern gehandhabt wird, in denen Linke und/oder Grüne in Regierungsverantwortung stehen. Da haben wir zum Beispiel Thüringen mit einem Ministerpräsidenten der Linken. [Thorsten Weiß (AfD): Nicht mehr lange! – Niklas Schrader (LINKE): Der befindet sich auch in einer Koalition!] Dort sind es zehn Tage. In Niedersachsen, wo die Grünen mitregieren, sind es 14 Tage, in Mecklenburg-Vorpommern 10 Tage, in Hamburg – auch dort regieren die Grünen mit – 10 Tage, und in Baden-Württemberg mit einem grünen Ministerpräsidenten gönnt man sich ebenfalls zwei Wochen. [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] Der gerade geschilderte Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass die Forderung der AfD, den Präventivgewahrsam nun auf einen Zeitraum von 30 Tagen auszudehnen, eher atypisch ist. [Marc Vallendar (AfD): Bayern!] Somit kommen wir wieder zu dem, was ich anfangs sagte: Sie schießen wieder über das Ziel hinaus. – Fünf Tage, so, wie es sich die Regierungskoalition vorstellt, [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] so, wie wir es dann auch diesem Hohen Hause vorschlagen werden, bewegen sich daher eher am unteren Rand dessen, was in der föderalen Republik bei uns derzeit angewandt wird. Aus diesem Grund sind die 30 Tage deutlich zu lang. Wir werden daher Ihren Antrag entsprechend ablehnen. Abschließend möchte ich doch noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Wie ich bereits gesagt habe: Das Festnehmen einer Person ist immer ein Grundrechtseingriff. Von daher ist das, was wir hier als Gesetzgeber machen, nur, dass wir einen Rahmen schaffen. Dieser Rahmen steht immer unter einem ausdrücklichen Richtervorbehalt, sodass wir auch den § 31 ASOG, in dem das entsprechend geregelt ist, niemals antasten würden. Es wird immer ein Richter darüber entscheiden, ob dieser Rahmen von fünf Tagen – so, wie wir es Ihnen vorschlagen werden – dann tatsächlich ausgeschöpft werden soll oder kann. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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