Christian Zander
Nein, danke schön! – Weite Stellen Ihres Antrags ähneln dem Einsetzungsantrag eines Untersuchungsausschusses, insbesondere am Ende, wo es um Daten und Dokumente geht, deren geforderter Umfang die Verwaltung lahmlegen würde. Selbstverständlich ist es notwendig, sich mit den Folgen von Corona auseinanderzusetzen, einerseits mit den gesundheitlichen, andererseits mit den gesellschaftlichen Folgen, aber auch mit Handlungs- und Entscheidungsfähigkeiten und -strängen. Nun ist es nicht so, wie Sie behauptet haben, dass wir alle zur Tagesordnung übergehen oder warten, bis uns eine Eingebung auf den Kopf fällt. Vielmehr haben wir uns im Parlament bereits verschiedentlich damit beschäftigt, so zum Beispiel mit den aus Corona und den Coronamaßnahmen folgenden seelischen Erkrankungen, insbesondere bei jungen Menschen, oder auch gerade in der letzten Woche – da waren Sie ja auch dabei – in der Anhörung zum Thema Long Covid, Post Covid und Post-Vac-Syndrom. Schließlich ist als Lehre aus den vergangenen Jahren wohl für jeden offensichtlich, dass fehlende Digitalisierung und zu stringenter Datenschutz effektives Handeln ausgebremst und teilweise sogar unmöglich gemacht haben. Hier müssen wir unbedingt und möglichst schnell nachbessern. [Beifall bei der CDU und der SPD] Natürlich wurde auch offenkundig, dass wir keine adäquaten Krisenstrukturen hatten, sondern stattdessen langwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Das kann und muss man analysieren und auch neu gestalten. Ebenso müssen Maßnahmen besser erklärt werden. Es ist aber nicht so, was Sie eben auch suggeriert haben, dass Verantwortungsträger in der Politik ihre Entscheidungen nicht sorgfältig auf Basis dessen, was man über das Virus wusste, abgewogen hätten. Anders, als von Ihnen oft suggeriert wird [Zuruf von Marc Vallendar (AfD)] und es auch in Ihrem Antrag leise anklingt, hat der Staat zwar in die Grundrechte eingegriffen, aber das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen in Sachen Schulschließungen, Gastronomieschließungen, Ausgehverbote immer entschieden: Das war kein verfassungswidriges, sondern grundrechtskonformes Handeln. [Zurufe von Ronald Gläser (AfD) und Frank-Christian Hansel (AfD)] Jede Krise ist individuell. Man kann Entscheidungsmuster und Meldewege vorbereiten, aber nicht schon vorher alle Antworten auf die sich in einer Krise ergebenen Fragen kennen und vorbereiten. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen lassen sich in solchen Szenarien nicht vorbereiten, und damit auch nicht die verbundenen Entscheidungen; sie stehen erst am Ende. In Deutschland, in der ganzen Welt haben wir erst nach und nach das Virus und seine Mutationen kennengelernt und haben nach und nach Übertragungswege und die Gefährlichkeit herausgefunden sowie Wirkstoffe entwickelt. Ich will damit sagen: Hinterher ist man immer schlauer, und man kann leicht sagen, wo die Fehler waren. Doch müssen wir uns in die damalige Zeit hineinversetzen. Gerade zu Beginn und in der Hochphase von Corona wurden politisch-administrative Entscheidungen getroffen, die auf wissenschaftlicher Expertise und Einschätzung beruhten. Aber auch die Experten konnten mangels Erfahrung mit Corona nicht mit Sicherheit sagen, was genau zu tun sei. Das heißt, auch bei optimalen Krisenstrukturen wären Fehler unvermeidlich gewesen. Das darf man rückblickend bitte nicht vergessen beziehungsweise falsch gewichten. Abschließend möchte ich noch sagen, dass es aus Sicht der CDU vernünftigerweise richtig wäre, eine Enquete-Kommission auf der Bundesebene anzusiedeln, denn es geht vor allem auch darum, deutschlandweit vertikale und länderübergreifende effektive Strukturen und Handlungswege zu etablieren und Bundesrecht anzupassen. Was wir nicht gebrauchen können, ist eine Vielstaaterei mit unterschiedlichen Hierarchien und Zuständigkeiten – sonst steht am Ende noch Ihr Ruf nach einer Enquete-Kommission, um die unterschiedlichen Ergebnisse der Enquete-Kommissionen diverser Bundesländer in Einklang zu bringen. Folglich lehnt die CDU-Fraktion den Antrag ab. [Beifall bei der CDU und der SPD]
