Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Senator Evers das Wort. – Bitte schön! [Zuruf von der CDU: Eine halbe Stunde hast du noch!] Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Auch dieses Thema hat uns beschäftigt. Es hat ja nicht unmittelbar mit dem Haushalt zu tun. Die Errichtung des Sondervermögens ist eine eigene Schwerpunktsetzung jenseits der Aufstellung des Doppelhaushalts; sie muss es auch sein, und zwar insofern, als dass es einen sehr klar abgegrenzten Anwendungsbereich und Handlungsschwerpunkt setzt. Naturgemäß werden nicht nur die hier vertretenen Senatsverwaltungen, sondern auch viele andere Akteure in Berlin darauf angewiesen sein, schnellstmöglich Klarheit, nicht nur über den Umfang des Sondervermögens, sondern auch über die Mechanismen, Abläufe und Strukturen zu bekommen. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, aber eben auch die Kriterien für die Maßnahmen, die anschließend, konkret ab dem kommenden Jahr im Umfang der zunächst 5 und bis zu 10 Milliarden Euro insgesamt in Berlin zu einer sichtbaren Veränderung und auch dazu beitragen, dass wir unsere klimapolitischen Ziele wirksam und schnellstmöglich erreichen. Unser Plan ist, dass wir das bis zum Beschluss des Doppelhaushalts im Senat, der für den 11. Juli verabredet wurde, auch schaffen. Das ist ambitioniert, weil es um sehr komplexe rechtliche Fragestellungen geht. Aber auch da erleben Sie einen zuversichtlichen Finanzsenator. Wir sind jetzt auch in der Abstimmung der Häuser gut unterwegs. Es sind ja eine ganze Reihe von Fachverwaltungen betroffen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten: für Klimaschutz, für Energie, für Stadtentwicklung. Das alles sind Themen, die natürlich zu beachten sind, wenn wir uns darauf verständigen, hier gemeinsam Schwerpunkte im Sondervermögen zu setzen. Noch einmal: Der Zeitplan mag ambitioniert sein, wir werden aber unseren Teil bis zum 11. Juli abschließen und dem Parlament damit allen Raum geben, im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts auch über die Errichtung des Sondervermögens zu beraten.
