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Dennis Buchner

25.05.2023 Sitzungen 19/31

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Wir treffen uns wieder zur nächsten Plenarsitzung am Donnerstag, dem 15. Juni 2023, um 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. Allen einen schönen Feierabend! [Schluss der Sitzung: 20.26 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 5: Gesetz zur Abschaffung der Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0975 vertagt Lfd. Nr. 12: Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses Wahl Drucksache 19/0937 vertagt Lfd. Nr. 21: „Man schützt nur das, was man kennt“ – Zoopädagogik in Berlin qualitativ stärken – Kooperation zwischen Tierpark- und Zooschule und Berliner Schulen aufrechterhalten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0944 an BildJugFam Lfd. Nr. 22: Bundesratsinitiative zur Stärkung der Berliner Taskforce Geldwäsche und anderer Aufsichtsbehörden gegen Geldwäsche Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0976 an Recht (f) und BuEuMe Lfd. Nr. 23: Arbeitsplätze und energiewirtschaftliches Knowhow der Mitarbeiter*innen bei Vattenfall Wärme und GASAG für Berlin erhalten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0984 an WiEnBe und Haupt Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 25: Rechtlichen Rahmen für ein Kleingartenflächensicherungsgesetz prüfen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0986 an StadtWohn (f) und UK Lfd. Nr. 26: Die Situation von Endometriose-Betroffenen in Berlin verbessern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0987 an GesPfleg Lfd. Nr. 28: Bundesratsinitiative zum Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0989 an InnSichO (f), BuEuMe, IntGleich und Recht Lfd. Nr. 29: Mindestmaß an Würde bei ordnungsbehördlichen Bestattungen ermöglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0990 an InnSichO und Haupt Lfd. Nr. 30: Hunde von Beschäftigten in Senats- und Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen ermöglichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0991 an Haupt (f) und Recht Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 7 Bestätigung des Beschlusses (Nr. 2022/22/42) zur Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrats 1. Es wird ein parlamentarischer Ehrenrat des Abgeordnetenhauses eingesetzt, der das Verfahren zur Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne von § 6 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG) in der jeweils gültigen Fassung durchführt. Die Überprüfung wird für jene Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin durchgeführt, die am 18. März 1990 mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hatten. 2. Der Ehrenrat besteht aus dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses als Vorsitzendem, seinen Vizepräsidentinnen und je einer/m Vorsitzenden jeder Fraktion. Für die Fraktionsvorsitzenden können Stellvertreter benannt werden. Der oder die Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Ehrenrates teil. Eine Stellvertretung ist möglich. Die Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ist nicht öffentlich durchzuführen. Die Mitglieder des Ehrenrates sind über den Abschluss des Verfahrens hinaus und auch nach dem Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus oder aus dem Ehrenrat zur Verschwiegenheit über schutzwürdige persönliche Daten der überprüften Mitglieder des Abgeordnetenhauses verpflichtet. Auf Antrag der/des betroffenen Abgeordneten findet das Verfahren in öffentlicher Sitzung statt, wenn nicht Rechte Dritter verletzt werden. Die Protokolle über die Sitzungen und die sonstigen Unterlagen des Ehrenrates dürfen nur seinen Mitgliedern, dem oder der Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin und den von der Präsidentin/vom Präsidenten besonders bezeichneten Bediensteten zugänglich gemacht werden. Der Ehrenrat trifft seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. 3. Die Überprüfung erfolgt, wenn ein Mitglied des Abgeordnetenhauses sie schriftlich für sich beantragt oder schriftlich in sie einwilligt. Nach Eingang des Antrages oder der Einwilligung bittet der Präsident des Abgeordnetenhauses das Bundesarchiv um die Beantwortung folgender Frage: „Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit der betreffenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit vor?“ Das Bundesarchiv wird gebeten, seine Erkenntnisse der Präsidentin/dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitzuteilen. Dabei soll das Bundesarchiv alle ihm verfügbaren Informationen beiziehen. Der Präsident des Abgeordnetenhauses erklärt gegenüber dem Bundesarchiv, dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Überprüfung im Sinne dieses Beschlusses verwendet werden. Vorab sind die Mitglieder des Ehrenrates in gleicher Weise zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfung beginnt der Ehrenrat seine Tätigkeit. 4. Hauptamtliche Mitarbeiter sind gemäß § 6 Abs. 4 StUG Personen, die in einem offiziellen Arbeitsverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz. Inoffizielle Mitarbeiter sind Personen, die a) sich zur Lieferung von personengebundenen Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt oder b) bewusst und gewollt mit ihm zusammengearbeitet haben. Eine solche Zusammenarbeit liegt insbesondere dann vor, wenn die betroffene Person Geld oder andere Vorteile für ihre Tätigkeit erhalten hat. Die Überprüfung erstreckt sich nach § 6 Abs. 5 StUG auch auf inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei und auf Personen, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren. 5. Der Präsident des Abgeordnetenhauses teilt zunächst dem Mitglied des Abgeordnetenhauses sowie den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden die von der/dem Bundesarchiv übermittelten Ergebnisse der Anfrage unverzüglich schriftlich mit. 6. Das betroffene Mitglied des Abgeordnetenhauses erhält Gelegenheit, die Akten einzusehen, Gegendarstellung geltend zu machen und gegebenenfalls eine nochmalige Überprüfung zu beantragen. Es kann sich einer Vertrauensperson bedienen. 7. Nach Ablauf von acht Wochen nach Erhalt des ersten Prüfungsergebnisses übergibt der Präsident des Abgeordnetenhauses die Ergebnisse der ersten und gegebenenfalls der nochmaligen Überprüfung den Mitgliedern des Ehrenrates sowie dem oder der Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin. Der Ehrenrat nimmt die Bewertung der Erkenntnisse vor, die sich aus den Mitteilungen des Bundearchivs und aus sonstigen dem Ehrenrat zugeleiteten oder von ihm beigezogenen Unterlagen sowie gegebenenfalls aus den Äußerungen des überprüften Mitglieds des Abgeordnetenhauses ergeben. Vor Abschluss der Bewertung sind die Erkenntnisse, die sich aus den vorliegenden Unterlagen und den Äußerungen des betroffenen Mitglieds ergeben, mit ihm zu erörtern. Nach Abschluss der Bewertung gibt der Ehrenrat eine auf jeden Einzelfall bezogene Empfehlung an das Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinen jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ab. Eine Aufforderung zur Mandatsniederlegung darf nur erfolgen, wenn die/der Betroffene ein Verbrechen begangen oder gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Das weitere Verfahren bleibt den Fraktionen anheimgestellt. Ergeben sich nach dem Abschluss der Bewertung der Erkenntnisse keine tatsachengestützten Anhaltspunkte, dass das Mitglied des Abgeordnetenhauses hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS/AfNS tätig gewesen ist, oder bewertete der Ehrenrat einen Sachverhalt als unbedenklich, wird dieses Ergebnis dem Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. 8. Teilt das Bundesarchiv mit, dass das Mitglied des Abgeordnetenhauses hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS/AfNS tätig gewesen ist, oder ergibt die Prüfung der vorliegenden Unterlagen einen entsprechenden Nachweis für eine solche Tätigkeit und bewertet der Ehrenrat diesen Sachverhalt als nicht unbedenklich, wird dieses Ergebnis nebst einer Empfehlung dem Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. Diese Entscheidung des Ehrenrates wird durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses dem Abgeordnetenhaus begründet. Auf Verlangen ist dem Mitglied des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit zu einer anschließenden Erklärung in angemessenem Umfang zu geben. 9. Werden nach Abschluss der Überprüfung des Ehrenrates neue Tatsachen bekannt, befasst sich hiermit der Ehrenrat. Zu lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds des Stiftungsrats der Stiftung Oper in Berlin Wahl Drucksache 19/0872 Es wurde gewählt: Herr Dr. Raphael Graf von und zu Hoensbroech Zu lfd. Nr. 10: Wahl der Mitglieder der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Stephan Lenz zum Vorsitzenden Herr Abg. Stefan Häntsch zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Abg. Burkard Dregger als Beisitzer Herr Abg. Stephan Standfuß als stellvertretender Beisitzer auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Melanie Kühnemann-Grunow als Beisitzerin Herr Abg. Jan Lehmann als stellvertretender Beisitzer auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abg. June Tomiak als Beisitzerin Herr Abg. Vasili Franco als stellvertretender Beisitzer auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Herr Abg. Niklas Schrader als Beisitzer Frau Abg. Anne Helm als stellvertretende Beisitzerin Zu lfd. Nr. 9: Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Drucksache 19/0909 I. Wahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter/-innen Es wurden gewählt: Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Scott Körber Herr Abg. Stephan Lenz Herr Abg. Stephan Standfuß auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Wiebke Neumann Herr Abg. Orkan Özdemir auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abg. Vasili Franco Herr Abg. André Schulze auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Herr Abg. Niklas Schrader auf Vorschlag der AfD-Fraktion: II. Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Es wurde gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abg. Vasili Franco Zu lfd. Nr. 13: Wahl des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0945 Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 für die verbleibende 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses I. zu ständigen Mitgliedern des Richterwahlausschusses gewählt: stellvertretende Mitglieder Herr Abg. Alexander Herrmann Herr Abg. Dr. Timur Husein Herr Abg. Dr. Robbin Juhnke Frau Abg. Derya Çağlar Herr Abg. Marcel Hopp Frau Abg. Dr. Bahar Haghanipour Frau Abg. Dr. Susanna Kahlefeld Herr Abg. Damiano Valgolio Herr Abg. Antonin Brousek 1. acht Abgeordnete oder sonstige Personen, die nicht Berufsrichterin oder -richter oder Staatsanwältin oder Staatsanwalt im Dienst des Landes Berlin oder des Landes Brandenburg sein dürfen, und ihre Stellvertretung auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Parlaments als ständiges Mitglied auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herrn Abg. Alexander J. Herrmann Herrn Abg. Sven Rissmann Herrn Dr. Marc Schüffner auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Abg. Jan Lehmann Herrn Horst Beckmann auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herrn Benedikt Lux auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Dr. Anna Luczak 2. zwei Personen aus der Richterschaft und ihre Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter als ständiges Mitglied Richterin am Kammergericht Katrin-Elena Schönberg Vorsitzende Richterin am Landgericht Antje Werk 3. eine Person aus der Rechtsanwaltschaft und ihre Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammer Berlin als ständiges Mitglied Rechtsanwältin Dr. Kersten Woweries II. sowie gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 RiGBln zu nichtständigen Mitgliedern des Richterwahlausschusses gewählt: 1. eine Person aus der Staatsanwaltschaft und ihre Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Mitglied Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Ines Karl 2. eine Richterin oder einen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie deren Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit als stellvertretendes Mitglied Herrn Abg. Dr. Timur Husein Herrn Abg. Dr. Robbin Juhnke Herrn Abg. Dr. Ersin Nas Frau Abg. Sebahat Atli Frau Abg. Melanie Kühnemann-Grunow Herrn Abg. Christoph Wapler Herrn Abg. Damiano Valgolio als stellvertretendes Mitglied Richter am Amtsgericht Kai-Uwe Herbst Richterin am Kammergericht Dr. Katharina Jahntz als stellvertretendes Mitglied Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke als stellvertretendes Mitglied Staatsanwältin als Gruppenleiterin Anne Wickinger als Mitglied Vorsitzende Richterin am Landgericht Iris Uta Berger 3. eine Richterin oder einen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie deren Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Mitglied Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Heike Grigoleit 4. eine Richterin oder einen Richter der Finanzgerichtsbarkeit sowie deren Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter der Finanzgerichtsbarkeit als Mitglied Richter am Finanzgericht Andreas Arndt 5. eine Richterin oder einen Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie deren Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit als Mitglied Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Aino Schleusener 6. eine Richterin oder einen Richter der Sozialgerichtsbarkeit sowie deren Stellvertretung aus der Vorschlagsliste der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Mitglied Richterin am Sozialgericht Helen Dorn Zu lfd. Nr. 14: Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz Wahl Drucksache 19/0973 Es wurden gewählt: Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Dr. Timur Husein Herr Abg. Stephan Lenz als stellvertretendes Mitglied Richter am Amtsgericht Gregor Profitlich als stellvertretendes Mitglied Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Justus Rind als stellvertretendes Mitglied Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Martina Stellmacher als stellvertretendes Mitglied Richterin am Arbeitsgericht Dr. Christine Schulze-Doll als stellvertretendes Mitglied Richterin am Sozialgericht Karen Peters stellvertretende Mitglieder Herr Abg. Burkard Dregger Herr Abg. Christopher Förster Herr Abg. Stephan Standfuß Herr Abg. Kurt Wansner auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abg. Jan Lehmann Herr Abg. Martin Matz auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abg. Ario Ebrahimpour Mirzaie Frau Abg. June Tomiak auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Herr Abg. Niklas Schrader Herr Abg. Alexander Herrmann Herr Abg. Dr. Robbin Juhnke Frau Abg. Sebahat Atli Herr Abg. Dennis Buchner Frau Abg. Gollaleh Ahmadi Herr Abg. Vasili Franco Herr Abg. Ferat Koçak

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