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Sandra Khalatbari

CDU 25.05.2023 Sitzungen 19/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich diesmal mit einer eher heiteren Note beginnen! Wir haben das Gesetz über die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 in der ergänzenden Förderung und Betreuung rechtzeitig vor der Sommerpause eingebracht, und wir haben heute die zweite Lesung. Zugegeben: Die Materie ist sicherlich ein bisschen einfacher als beim Umstellen des Heizens, und wir sind eben nicht im Bundestag und auch nicht in einer Dreierkoalition. Auch deshalb tun wir uns leichter. Nun aber zurück zur Ernsthaftigkeit und der der Materie angemessenen Seriosität! Wir gehen mit der Gesetzesänderung einen weiteren Schritt hin zur Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern der offenen und gebundenen Ganztagsgrundschule, und wir beenden sukzessive die Bedarfsprüfung für die ergänzende Förderung und Betreuung. Ein für meine Fraktion ganz wesentliches Merkmal, das mit dem Wegfall dieser Bedarfsprüfung einhergeht, ist die Entlastung der Jugendämter. Damit bauen wir Bürokratie ab, ermöglichen Freiräume und schaffen Kapazitäten für vieles andere Wichtige. [Beifall bei der CDU – Beifall von Marcel Hopp (SPD)] Aus der Schwerpunktsetzung meines Vortrags aus der ersten Lesung dieses Gesetzes möchte ich aufgrund der Wichtigkeit zwei Punkte nochmals explizit aufgreifen. Zum Ersten wird es eine nicht unwesentliche pädagogische Verbesserung für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen – speziell in der Jahrgangsstufe 3 – und der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – im Besonderen der Unterstufe – zum Schuljahresbeginn geben, und andererseits wird es zugleich eine wirtschaftliche Entlastung der Eltern und der Personensorgeberechtigten geben, wenn die Ausweitung der Kostenbeteiligungsfreiheit greift. Nicht zu vergessen: das inkludierte Schul- und Ferienzeitmodell, das ebenfalls eine Vergünstigung darstellt. Zum Zweiten komme ich nicht umhin, nochmals mit ganz großem Nachdruck auf das nach wie vor bestehende – ad hoc nicht zu schließende und sich bei steigendem Bedarf noch vergrößernde – Defizit aufseiten der Erzieherinnen und Erzieher, der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und der Pädagogischen Assistenten hinzuweisen. Hier müssen und werden wir ganz gezielt ansetzen, weil es schlicht und einfach nicht genügt, ein Gesetz zu verabschieden, die Umsetzung der Verwaltung aufzubürden und die Schulen quasi im Regen stehen zu lassen. Wir müssen also so zügig wie möglich die menschlichen Ressourcen bereitstellen. An der Stelle sind die Schulverwaltung und die Wissenschaftsverwaltung selbstverständlich gefragt. Dieser gemeinsamen wichtigen Aufgabe sind sich allerdings beide bewusst und gehen bereits die ersten richtigen Schritte. [Beifall bei der CDU] Lassen Sie mich hier konstatieren: Alle Hochschulen und anderen Ausbildungsstätten für diese Berufsgruppe, die wirklich zu wenig vorhanden ist – ganz gleich, ob staatlich, konfessionell ausgerichtet oder von freien Trägern der Jugendhilfe –, müssen wir so fördern und unterstützen, dass die Anzahl an pädagogischem Fachpersonal selbstverständlich in erheblichem Maß gesteigert wird. Wir brauchen diese ausgebildeten und qualifizierten Kräfte, wenn wir unserem Anspruch an besten Unterricht und entsprechende außerunterrichtliche Förderung und Betreuung gerecht werden wollen. Hier gilt es, über Kostenbefreiung auch für die Studierenden mit dem Bund in entsprechende Verhandlungen zu treten. Ich hoffe, mir mit Ihnen allen einig zu sein: Für eine bessere schulische Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler im Land Berlin müssen und werden wir bei Weitem erfolgreicher sein, als es in den letzten Jahren der Fall war. In Zeiten der großen finanziellen Anspannung investieren wir in die Zukunft und in die junge Generation für eine übergreifende Bildungsgerechtigkeit, von der wir heute schon sehr viel gehört haben. Mit dieser Gesetzesänderung begeben wir uns auf einen erfolgversprechenden, in die Zukunft weisenden Weg. Wir gelangen hin zu einer kontinuierlichen Fort- und Weiterentwicklung der Berliner Schule, von Tag zu Tag. Unterstützen Sie uns dabei, und stimmen Sie für unseren Gesetzesvorschlag, für die Schülerinnen und Schüler in Berlin! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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