Katrin Seidel
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen, die in der Bundesrepublik in armen Familien aufwachsen, ist ein Skandal. Bundesweit lebt ein Fünftel aller Minderjährigen in Haushalten mit Transferleistungsbezug, in Berlin ist es sogar ein Drittel – nicht ein Viertel, Herr Wegner! Dass die bestehenden sozialen Sicherungssysteme nicht gut funktionieren, ist schon lange in der Debatte; der Paradigmenwechsel weg vom unübersichtlichen Flickenteppich familienpolitischer Leistungen mit hohen Hürden und Bedürftigkeitsnachweis hin zu einer unkomplizierten Lösung für alle ebenfalls. Hier setzt das Konzept der Kindergrundsicherung an, seit vielen Jahren viel diskutiert, und tatsächlich fand das Vorhaben Einzug in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Das war 2021 und wurde von Verbänden, Gewerkschaften und natürlich auch von Parteien – meine Partei Die Linke fordert schon lange, diesen Weg einzuschlagen – mit großer Hoffnung aufgenommen. [Beifall bei der LINKEN] Im Januar dieses Jahres erblickte nun ein Eckpunktepapier das Licht der Welt, das einige wesentliche Punkte für eine Kindergrundsicherung wie folgt beschreibt: Alle jungen Menschen erhalten altersgestaffelt einen Garantiebetrag sowie ergänzende Zuschläge, die abhängig vom Elterneinkommen sind. Bei Eltern mit Bürgergeldbezug greift automatisch der maximale Zuschlagsbetrag. Der Garantiebetrag wird, insbesondere bei Bezug von Bürgergeld, nicht mehr auf den Bedarf anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet; er ist alleinige Leistung für das Kind. Die Umsetzung soll verwaltungseinfach und bürgernah sein. Bestehende Leistungen wie beispielsweise Kindergeld, Asylbewerberleistungen oder Teile vom Bildungs- und Teilhabepaket sollen in der Kindergrundsicherung aufgehen. Die Stigmatisierung aufgrund des Bezuges von Sozialleistung soll abgebaut werden. Das sind gute und wichtige Ansätze, die wir in unserem Antrag ja auch aufgenommen haben. Allein: Seitdem ist nicht mehr viel zu vernehmen, nur medial ausgetragenes Gerangel um virtuelle, nicht nachvollziehbare Summen. Der Finanzminister redet von 3 Milliarden Euro, die Familienministerin von 12 Milliarden Euro. Unklar ist, auf welcher Grundlage die Summen ermittelt wurden. Und es ist Unsinn, über Summen zu streiten, bevor nicht die Parameter geklärt sind; wir brauchen ein Konzept. Die Befürchtungen sind groß, dass das ganz sicher sehr komplexe Vorhaben der Kindergrundsicherung in einer Sackgasse landet, wofür es leider deutliche Anzeichen gibt. Mit einem Scheitern der Kindergrundsicherung würde der Bund die Länder und Kommunen bei der Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut weiterhin alleinlassen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag den Senat auf, hier initiativ zu werden. Wir wollen, dass der Bundesrat gegenüber der Bundesregierung aktiv wird, und das schnell. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE) und Antje Kapek (GRÜNE)] Der Zeitplan ist ambitioniert. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung bereits umgesetzt werden. Hier braucht es Rückenwind aus dem Bundesrat, denn es darf nicht bleiben, wie es ist. Auch die Einführung des Bürgergeldes Anfang dieses Jahres bleibt Armut per Gesetz. Hier wurden nicht etwa die Regelsätze bedarfsgerecht erhöht, sondern nur ein bisschen an die Inflation angepasst, an eine Inflation, die ungebremst fortschreitet. Dazu kommt: Familienpolitische Leistungen erreichen die armen Familien oft nicht, zum Beispiel das Kindergeld – weil es mit anderen Leistungen wie dem Bürgergeld verrechnet wird, bekommen arme Familien es nicht –, zum Beispiel der Kinderzuschlag oder die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; weil die bürokratischen Hürden zu hoch sind, werden sie nur minimal in Anspruch genommen. Unberücksichtigt bleiben ebenfalls die jungen Menschen, deren Familieneinkommen ein paar Euro über der Anspruchsgrenze auf staatliche Unterstützung liegt. Es fallen also sehr viele aus ihrem Rechtsanspruch heraus. Dass junge Menschen, die in Armut aufwachsen, materiellen Verzicht erleben, ist das eine. Das andere, vielleicht viel Einschneidendere ist, dass ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur eingeschränkt möglich ist; das wissen wir alle. Die Länder sind auch auf diesem Gebiet nicht untätig. Berlin hat hier unter Rot-Rot-Grün und Rot-Grün-Rot bereits Meilensteine gesetzt. Im Jahr 2017 wurde die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut etabliert, die seitdem strategisch, ressortübergreifend, rechtskreisübergreifend arbeitet. Es gibt eine gesamtstädtische Strategie, die in allen Bezirken wirkt. Wir haben Familien finanziell entlastet mit dem kostenlosen Schülerticket, den gebührenfreien Kita- und Hortjahren, dem kostenlosen Mittagessen und der Lernmittelfreiheit an Grundschulen, und das sind nur wenige Beispiele. Auch Hilfe- und Beratungssysteme mit den Familienservicebüros, Familienzentren und Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden ausgebaut und finanziert. Das sind gute und hilfreiche Rahmenbedingungen. Bei der bedarfsgerechten materiellen Versorgung ist aber der Bund in der Pflicht, rechtlich und politisch. Ich hoffe auf breite Zustimmung zu dem Antrag in diesem Hause. CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag hierzu durchaus aufgeschlossen und zustimmend geäußert, was gut ist. Gerade Berlin braucht eine Kindergrundsicherung. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
