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Iris Spranger

25.05.2023 Sitzungen 19/31

Sie sprechen hier vom Präventivgewahrsam. Die Koalition hat im Koalitionsvertrag geschrieben, diesen von zwei Tagen auf bis zu maximal fünf Tage zu erhöhen. Wie die Ausgestaltung aussehen wird, wird – da es eine Veränderung des entsprechenden Gesetzes sein wird, nämlich des ASOG – in den Fraktionen verhandelt werden. Ich möchte noch eines dazu sagen: Wir sprechen hier nicht von irgendwelchen „Wegsperrungen“, die dann vorgenommen werden, wie es vorhin leider gesagt wurde, sondern es ist ein Präventivgewahrsam, wo vorher klar ist, dass es eines richterlichen Beschlusses bedarf. Damit, wie das auszugestalten ist, werden sich beide Koalitionsfraktionen in naher Zukunft beschäftigen.

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