Christian Gaebler
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Es ist richtig, dass sich die Erarbeitung des neuen qualifizierten Mietspiegels durch Konkurrentenklagen verzögert hat, die ja dann am Ende vom Landgericht als ziemlich substanzlos abgewiesen wurden. Dadurch werden wir den qualifizierten Mietspiegel erst im April nächsten Jahres fertig haben. Deshalb müssen wir bis dahin einen Übergangsmietspiegel machen. Das Gericht hat schon für durchaus adäquat und zulässig erklärt, dass man so einen Weg geht. Der bisherige qualifizierte Mietspiegel ist im Mai ausgelaufen. Er gilt damit aber zunächst als einfacher Mietspiegel weiter. Wir werden einen aktualisierten einfachen Mietspiegel Mitte Juni im Amtsblatt veröffentlichen, und damit wird dann der im Moment einfache Mietspiegel, der ehemals der qualifizierte Mietspiegel war, durch einen neuen einfachen Mietspiegel übergangsweise ersetzt, um für die Mieterinnen und Mieter Sicherheit zu schaffen und auch auf Vermieterseite eine belastbare Grundlage, auf der sie dann ihre Kalkulationen machen können. Insofern ist alles, was im Moment bei Vermieterinnen und Vermietern an Überlegungen ist, jetzt Vergleichsmieten oder Ähnliches anzulegen, nicht zielführend, weil der Mietspiegel weiter gilt und wir ihn auch entsprechend im Juni noch mal mit einer aktuellen Version untersetzen werden. Auch da noch mal der Hinweis: Der Mietspiegel ist keine gesetzliche Mietenfestsetzung, sondern er bildet das ab, was sich im Mietenbereich am Markt widerspiegelt, um eben genau bei Klagen oder bei Mieterhöhungsvorhaben insgesamt eine Orientierung und auch für die Mieterinnen und Mieter eine Planungssicherheit zu geben. Das werden wir sicherstellen, und, wie gesagt, Mitte Juni wird es dort eine aktualisierte Fassung geben.
