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Marc Vallendar

AfD 11.05.2023 Sitzungen 19/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Hundesteuer war ja bereits in der vergangenen Legislatur in diesem Hohen Hause Thema, und es ist eine der wenigen Steuern, auf die das Land Berlin auch unmittelbar Einfluss nehmen kann. Die Koalition aus Rot-Rot-Grün hatte erkannt, dass sozial Schwache Schwierigkeiten haben, die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen, wenn sie gleichzeitig mit der Hundesteuer belangt werden und das dazu noch in Coronazeiten. Anstatt damals also den richtigen Schritt zu gehen und zu sagen: Wir schaffen die Hundesteuer gleich ganz ab –, entschied man sich lieber dafür, ein Bürokratiemonster mit Ausnahmen und Befreiungen für einzelne Personengruppen zu schaffen. Dabei gibt es keine sachlichen Argumente für die Beibehaltung der Steuer. Wie bei jeder anderen Steuerart fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden. Wer also denkt, die Einnahmen aus der Hundesteuer dienten dazu, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf den Straßen und in den Parks zu beseitigen, Fiffitütenspender aufzustellen oder Hundewiesen einzurichten, der irrt. Hundekotbeseitigung in der Stadt ist eigentlich Aufgabe der Herrchen, und wenn die Ordnungsämter ausreichend ausgestattet wären, könnte man durch Bußgelder auch ausreichend Geld erwirtschaften, um die Beseitigung illegalen Hundekots zu finanzieren. Ganz nebenbei wäre mit dem Argument auch jeder Hundebesitzer bestraft, der brav die Hinterlassenschaften entfernt. [Beifall bei der AfD] Die Hundesteuer soll einfach nur Geld in den Staatskessel spülen. Sie ist aber nichts weiter als eine Bagatellsteuer, die in einem modernen Steuersystem keinen Platz mehr haben sollte. In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr, in Frankreich wurde die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, in England 1990 sowie in Schweden 1995. In den vergangenen Jahren wurde die Hundesteuer auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien abgeschafft, nur natürlich in Deutschland und vor allen Dingen Berlin nicht. Nun kommen die Linken und Grünen erneut mit der Änderung des Hundesteuergesetzes daher, weil man eben im ersten Anlauf noch geschlampt hat. Dabei wird erneut nur an den Symptomen herumgearbeitet. Folgen Sie doch lieber unserem Antrag auf die generelle Abschaffung der Hundesteuer, den wir am 6. Dezember letzten Jahres hier ins Plenum eingebracht haben und der jetzt auf seine Beratung in den Ausschüssen wartet. Nicht nur, dass es nach wie vor kein Argument gibt, warum Hunde besteuert werden und Katzen, Wellensittiche oder andere Tiere nicht – nein, wir haben obendrauf noch eine große Inflationskrise. Tierarztbehandlungen und deren Kosten werden durch die Anpassung der Gebührenordnung um 100 Prozent erhöht, die Tierfutterkosten wachsen neben den Lebensmittelkosten im Supermarkt unaufhörlich. Wie bereits in meiner letzten Plenarrede zur Entlastung des Tierheims Berlin bleibt auch hier festzuhalten, dass der Staat von ungeahnten Mehreinnahmen durch die Verbrauchersteuer im Zuge der Inflation profitiert. Bürger und Tierbesitzer hingegen sind immer größeren Belastungen ausgesetzt, und deswegen geht ihr Antrag aus unserer Sicht eindeutig in die falsche Richtung. Wir sollten alle Hundebesitzer in Berlin entlasten, und der richtige Weg wäre daher die komplette Abschaffung der Hundesteuer, und das ist der Weg der Alternative für Deutschland. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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