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Tamara Lüdke

SPD 11.05.2023 Sitzungen 19/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt in der Begründung an, ein Redaktionsversehen zu beheben. Es wurde gerade schon dargestellt, wie es dazu kam. Ich selbst war damals bei der Entstehung des Antrags nicht dabei, und es liegt mir auch fern, jetzt zu beurteilen, ob es sich allein um einen redaktionellen Fehler handelt. Bei diesen vier Zeilen aber, die jetzt im Gesetzestext ergänzt werden sollen, ist meine Überzeugung, dass wir das schon noch mal im Grundsatz diskutieren sollten. Denn: Warum sind bestimmte Personengruppen von der Hundesteuer befreit? – Der Kollege hat es gerade schon an einigen Stellen benannt: Es gilt für Hunde, die bestimmte Unterstützung leisten. Das heißt, es gilt für Blindenhunde, Therapiehunde, Sanitätsrettungshunde. Es gilt natürlich auch für bestimmte Personengruppen, deren Einkommen gering ist, weil Finanzpolitik auch Sozialpolitik ist. Diese Einkommensgruppen sollen natürlich auch weiterhin nicht benachteiligt werden, wenn es darum geht, sich einen Hund anzuschaffen. Hunde stärken körperliche und psychische Gesundheit, soziale Kontakte und lassen auch Kinder Verantwortung lernen. Das dürfen wir Einzelnen natürlich nicht abhängig vom Einkommen vorenthalten. Zusätzlich geht es bei der Befreiung auch darum, Menschen aktiv dazu zu ermutigen, sich einen Hund anzuschaffen. Deshalb haben wir für fünf Jahre Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden, von der Steuer befreit, denn wir wollen, dass die Leute zuerst im Tierheim gucken und nicht direkt beim Züchter damit anfangen. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Genau!] Außerdem ist die komplette Gruppe der Rentnerinnen und Rentner befreit. Das ist das Zeichen, dass wir gerade ältere Personen dazu animieren, sich einen Hund zuzulegen, fit zu bleiben, Kontakte zu pflegen und auch zu erneuern. Ich möchte aber schon aus einer tierschutzpolitischen Perspektive auch eine Frage stellen, ob Haustiere das erste Mittel sein sollten, Einsamkeit zu beseitigen, denn unter den falschen Voraussetzungen ist man im schlimmsten Fall einfach nur gemeinsam einsam. [Beifall von Mirjam Golm (SPD)] Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Einnahmen, die sie generiert, helfen uns aber schon dabei, Kosten zu stemmen, zum Beispiel die Beseitigung von Hundehaufen. Es hilft auch dabei, die Tiersammelstelle finanziell zu unterstützen, dort, wo Hunde abgegeben werden, die eben nicht mehr versorgt werden können, die nicht mehr gewollt waren. Jetzt ist es so: Nun auch Pensionärinnen und Betriebsrentner in die Ausnahme mit einzubeziehen, lässt uns auf weitere Einnahmen verzichten, und ich möchte hier schon sehr sorgsam abwägen. Die Tiersammelstelle ist völlig überlaufen, und auf weitere Einnahmen zu verzichten, würde hier einen weiteren Engpass schaffen. Es vergeht außerdem kaum ein Tag, an dem sich nicht irgendjemand hier darüber beschwert, wie viel Hundekot hier eben nicht eingesammelt werden kann. Auch, wenn es um Personen im fortgeschrittenen Alter geht, sind es auch Personengruppen, die überwiegend über ein Einkommen verfügen, sodass sich 120 Euro im Jahr ohne eine unzumutbare Benachteiligung schon entrichten lassen. Ich freue mich daher, diese Abwägung noch mal genau ausführlich und vor allen Dingen kritisch im Hauptausschuss zu besprechen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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