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Marc Vallendar

AfD 11.05.2023 Sitzungen 19/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vergangene Berliner Senat hatte bereits die Neuordnung des Landgerichts in Berlin beschlossen, und bereits im Plenum zum 12. Januar dieses Jahres haben wir das Reformvorhaben in der ersten Lesung hier besprochen. Schon damals signalisierte meine Fraktion auch Zustimmung zu diesem Vorhaben. Im Rechtsausschuss wurde das Vorhaben auch unter der Anhörung des amtierenden Präsidenten des Berliner Landgerichts Dr. Holger Matthiessen besprochen. Die Anhörung ergab damals auch, dass der Wunsch nach der Anpassung aus der Richterschaft selbst komme. Der Deutsche Richterbund und auch der Bundesverband ehrenamtlicher Richter haben sich dafür ausgesprochen und finden die Reform positiv. Künftig sollen also alle Straf- und Zivilsachen bei jeweils einem Landgericht konzentriert werden. Von der Trennung dieser beiden Rechtsbereiche und der damit verbundenen Dezentralisierung erhofft man sich eine bessere Spezialisierung der Richterschaft sowie eine effizientere Organisationsstruktur. Insofern ist es auch nur logisch, die Ergänzungsregelung der Konzentration in Notar- und Geldwäschesachen einem Landgericht zuzuordnen. Insofern ist eigentlich die Debatte hier über diesen Vorschlag unspektakulär. Es wurde aber schon richtig angesprochen: Allein mit der Schaffung einer neuen Präsidentenstelle und ein paar Umräumarbeiten und ein paar Veränderungen der Türschilder wird es nicht getan sein. Die Platzprobleme der Berliner Justiz an ihren Standorten sind besorgniserregend. Verschlossene Aktenschränke in Fluren, da innerhalb der Räume der Geschäftsstellen kein Platz mehr besteht, fehlende Richterzimmer, fehlende Räume für die Ausbildung von Referendaren und Rechtspflegern – das sind nur ein paar Teile der Mängel. Der neue Berliner Senat wird daher gefordert sein, die Standorte zu modernisieren und ausreichend Verhandlungssäle zur Verfügung zu haben und die Entscheidungen des alten Senats auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Mit „Überprüfen“, wie es in Ihrem neuen Koalitionsvertrag fast in jedem zweiten Satz des Justizabschnitts vorkommt, wird die neue Koalition allerdings kein langes Bestehen haben. Sie müssen in den verbliebenen drei Jahren auch handeln. Der Neubau eigener Justizstandorte zum Beispiel erscheint als ein Projekt, welches unbedingt ins Auge gefasst werden sollte. Der aus unserer Sicht gescheiterte Versuch, ein Verwaltungsgericht in ein marodes, denkmalgeschütztes und noch dazu im Vergleich zu anderen Gerichtsstandorten extrem hässliches Kathreiner-Haus zu verlegen, darf schon jetzt als gescheitert betrachtet werden. Wir als AfD-Fraktion fordern die Stärkung der Berliner Justiz. Wir werden diese Reform begleiten und beobachten, inwieweit der neue Senat tatsächlich in diesem Bereich liefert. Stellen Sie schon einmal auf eine Vielzahl von schriftlichen Anfragen in diesem Bereich ein.

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