Dr. Petra Vandrey
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Neustrukturierung unseres Landgerichts war schon im letzten Jahr wichtiges Thema im Parlament. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Landgerichts ist uns noch im Februar 2023, also gerade eben erst, unter Rot-Grün-Rot ein wichtiges rechtspolitisches Vorhaben gelungen, maßgeblich befördert durch den Landgerichtspräsidenten Dr. Holger Matthiessen. Das Gesetz, das wir heute behandeln, ergänzt das bisherige Gesetz um einen wichtigen Punkt, nämlich die Zuweisung der Zuständigkeit für die Notar- und Geldwäscheangelegenheiten an das neu geschaffene Landgericht Berlin II für Zivilsachen. Diese Zuweisung war bereits Gegenstand des Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahrens, wurde jedoch zunächst zurückgestellt, weil bei Verabschiedung des Gesetzes die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht gegeben waren. Das ist nun der Fall, sodass die Ergänzung vorgenommen werden kann, damit wird das gesetzliche Regelwerk zur neuen Struktur unseres Landgerichts komplett. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] – Ruhig mal klatschen! – Die Bekämpfung der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität, um die es dabei geht, muss mit voller Kraft weitergehen. Dazu wurde in den letzten Jahren schon viel getan, nicht nur unter Senatorin Dr. Kreck, auch und vor allem unter Senator Dr. Behrendt war die Bekämpfung der organisierten Kriminalität schon Schwerpunkthema. Unter Dr. Behrendt wurden beispielsweise zahlreiche Immobilien, die aus der organisierten Kriminalität stammten, eingezogen – ein rechtspolitischer Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Bereits unter Rot-Rot-Grün wurde 2020 auch schon die Taskforce Notaraufsicht eingesetzt, auch ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Geldwäsche. Geldwäsche muss künftig noch effektiver bekämpft werden, gerade in Berlin. Berlin ist wegen des hier sehr aufgeheizten Wohnungsmarkts ein beliebtes Spielfeld für Geldwäsche im Immobilienbereich, dies schädigt auch Mieter und Mieterinnen in Berlin. Wir brauchen hier starke Aufsichtsbehörden und klare Zuständigkeiten. In Deutschland werden leider große Mengen krimineller Gelder gewaschen, neben dem Immobilienbereich auch durch Gesellschaftsgründungen. Nach dem Geldwäschegesetz dürfen Notarinnen und Notare nur in bestimmten Fällen einen Verdacht melden. Hier ist eine Verschärfung des Bundesrechts über eine Bundesratsinitiative zu überlegen, wie sie 2021 schon mal unter Rot-Rot-Grün eingebracht wurde und jetzt vonseiten der Linken auch wieder angekündigt wurde, was wir begrüßen. Natürlich sind hierbei, da wende ich mich besonders an Herrn Schlüsselburg, die Notarinnen und Notare und deren Verschwiegenheitspflichten zu berücksichtigen. Auf Berliner Ebene ist unsere grüne rechtspolitische Forderung, Immobiliengeschäfte nur noch unbar, also ohne Bargeld, durchzuführen, sowie die Einführung eines Immobilienregisters, das die wirtschaftlich Berechtigten offenlegt, um Transparenz über Grundstücksverkäufe herzustellen und so Geldwäsche den Boden zu entziehen. Nach alledem habe ich mich gefreut zu lesen, dass auch die neue Justizsenatorin, die nun ihr Amt beginnt, die Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität zu ihrem Schwerpunktthema machen möchte. Hierbei sichern wir ihr gern die Unterstützung unserer Grünenfraktion zu. Ein herzliches Willkommen an die neue Senatorin und auf konstruktive Zusammenarbeit! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
