Dr. Susanna Kahlefeld
Nein, ich möchte jetzt zum Ende kommen können. – Diese Verschärfung war eine Reaktion auf den Parteienentscheid, den die FDP zu Tegel veranstaltet hatte. Die Initiatorinnen müssen nun eine Übersicht der Gesamteinnahmen und -ausgaben vorlegen; sehen Sie nach in § 40b. Diese wird von der Landeswahlleiterin veröffentlicht, und zwar vor der Durchführung des Volksentscheids, sodass das für die Abstimmenden auch transparent ist. Nicht die Spenderinnen, sondern die selbstverständliche Annahme der AfD und der FDP, dass nicht nur Bürgerinnen, sondern Parteien Trägerinnen von Volksbegehren und - initiativen sein können, ist demokratietheoretisch problematisch, ebenso wie die in der Begründung des Antrags selbstverständlich formulierte Annahme, dass mit den Spenden Stimmen gekauft werden könnten. Dieser Antrag ist in jeder Hinsicht unannehmbar. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]
