Niklas Schrader
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderung nach der Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen und Untersuchungsmechanismen für insbesondere rechtswidriges Polizeihandeln ist sehr alt. Ebenso lange währt die Diskussion darüber, ob so eine Institution eine sinnvolle Sache ist oder eher eine Art Störfaktor. Wir sagen ganz klar – ich glaube, der Bericht von Herrn Oerke zeigte es auf –: Eine moderne Polizei braucht unabhängige Kontrolle von außen, denn sie ist fehlbar. Aber sie kann lernen, und dafür ist diese Stelle da. Es ist ein großer Fortschritt, dass die rot-grün-rote Koalition diese Stelle in der letzten Wahlperiode geschaffen hat. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Auch in der Funktion des Bürgerbeauftragten liegt ein Mehrwert, nämlich für Menschen, die sich bei Beschwerden gegenüber Behörden oder über behördliches Handeln nicht an die Behörde selbst wenden möchten, sondern an eine unabhängige, neutrale Stelle. Insofern auch von uns noch einmal vielen Dank an Sie, Herr Dr. Oerke, für die geleistete Aufbauarbeit! Ja, ich weiß, Ihnen wurde der Anfang nicht ganz leicht gemacht. Das war etwas holprig. Das stimmt. Insofern war es schon eine große Leistung, dass Sie parallel zum Aufbau der Stelle auch schon angefangen haben, sich zu vernetzen und inhaltlich zu arbeiten. Danke dafür! Der Blick in die Statistik zeigt, dass die Eingaben und Beschwerden, die in der Funktion des Polizeibeauftragten hereingekommen sind, einen weitaus größeren Anteil ausmachen als die in der Funktion des Bürgerbeauftragten. Ich muss sagen, das ist ungefähr auch das, was wir erwartet haben, denn beim Thema Polizei gibt es in dieser Stadt einen sehr hohen Bedarf an einer solchen Institution. Ich hätte hier vorausgesagt, dass das noch weiter ansteigen wird, aber Sie haben eben schon selbst in Ihrer Rede berichtet, Herr Dr. Oerke, dass das auf beiden Seiten weiter ansteigt. Genau die unabhängige Untersuchung, die Sie jetzt machen, ist, bevor wir das eingeführt haben, immer wieder auf Widerstand gestoßen. Was haben wir uns nicht alles anhören müssen? – Herr Franco hat es zitiert: Wir würden einen Generalverdacht gegen die Polizei aussprechen. Wir würden das Vertrauen in die Polizei untergraben. Uns wurde sogar vorgeworfen, wir würden die öffentliche Sicherheit gefährden, weil die Polizei dann nicht mehr richtig arbeiten könne. – So etwas mussten wir uns von Leuten wie Ihnen, Herr Dregger, anhören. Daran sieht man, dass wir uns da grundsätzlich unterscheiden, denn es geht hier um nichts weniger als um die grundsätzliche Frage: Was wollen wir eigentlich für eine Polizei? Wollen wir eine Polizei, die sich einigelt? Wollen wir eine Polizei, die bei Kritik zumacht, nach dem Motto: Die Staatsmacht hat man nicht zu hinterfragen; es wird immer seine Richtigkeit gehabt haben? Oder wollen wir eine offene Fehlerkultur in der Polizei? Wollen wir eine Polizei, die an sich arbeitet? [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Wollen wir eine Polizei, die lernt? – Da ist unsere Antwort klar: Wir wollen keine Kultur des Wegschauens. Wir wollen nicht, dass man sich bei der Polizei einigelt, wenn es dort problematische Vorgänge gibt. Wir wollen, dass Probleme offen angesprochen werden und man daraus Konsequenzen zieht. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Natürlich ist das nicht immer bequem, wenn man über Probleme redet. Das ist doch klar. Aber nur, wenn man bereit ist, sich diesen Problemen zu stellen, und den Blick von außen nicht verwehrt, wird man auch in der Lage sein, Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen. So wird es gelingen. Die Arbeit des Bürger- und Polizeibeauftragten hat gerade erst angefangen. Aber schon die im ersten Bericht aufgeführten Fälle zeigen, dass da ganz konkrete und grundsätzliche Problemstellungen adressiert werden. Es würden Lücken bei der Dokumentation von Einsätzen aufgetan. Die Polizei kann einen Einsatz, der stattgefunden hat, nicht mehr wiederfinden. Die Mängel bei der Bearbeitung von Dienstunfällen wurden schon angesprochen. Und es werden schwerwiegende Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Polizeigewalt untersucht. Alles wichtige und grundsätzliche Fragen. Der Bericht zeigt aber auch auf, wo es noch Verbesserungsbedarf bei der Arbeitsfähigkeit gibt. – Herr Dr. Oerke, Sie haben es ganz klar angesprochen. – Dazu will ich noch mal ein bisschen zurückblicken: Wir sind ganz bewusst in Berlin den Weg gegangen, der es dem Beauftragten grundsätzlich ermöglichen soll, auch aufzuklären, wenn gleichzeitig zu einem Vorgang ein Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren läuft. Da sind wir bewusst weiter gegangen als beispielsweise Rheinland-Pfalz, wie Herr Dregger korrekt angemerkt hat. Die schließen das in ihrem Gesetz quasi aus. Das war eine bewusste Entscheidung, denn sonst würde es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass so eine Beauftragtenstelle in diesen Fällen zur Untätigkeit verdammt ist. Die Justiz hat in diesen Fällen auch ein Defizit, Herr Dregger. Die Staatsanwaltschaft greift auf polizeiliches Ermittlungspersonal zurück. Insofern ermittelt am Ende wieder die Polizei gegen sich selbst. Das ist nicht immer neutral, und das erklärt auch, warum es in gravierenderen Fällen, wie Körperverletzung im Amt, so gut wie keine Verurteilungen gibt, wenn man sich das statistisch anschaut. Das ist ein Defizit. Deshalb müssen wir einen Weg finden, wie auch in diesen Fällen die Akteneinsicht ermöglicht wird. Das ist völlig klar. Ich will auch noch einmal sagen: In dem Gesetz, das wir in Berlin haben, wird die Akteneinsicht in solchen Fällen auch nicht ausgeschlossen. Sie ist grundsätzlich möglich. Sie kann verweigert werden. Es gibt auch andere Rechte wie das Auskunftsrecht, das Zutrittsrecht oder die Anhörung von Beteiligten. Es gibt durchaus Instrumente in diesen Fällen für den Beauftragten, und da kann man Sie nur bitten, Herr Dr. Oerke – das werden Sie selbst wissen –, die bestmöglich zu nutzen. Dass aber bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen ganz grundsätzlich und regelmäßig dichtgemacht wird, ist nicht im Sinne der Transparenz und der Aufklärung. Da erwarten wir eine größere Offenheit bei diesen Behörden. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Gleiches gilt für die Bilder der Bodycams. Es kann doch ein großer Vorteil dieser Instrumente sein, dass sie unabhängige Aufklärung ermöglichen, von der beide Seiten profitieren können. Aus diesem Grund haben wir das so im ASOG verankert. Ich finde, es kann nicht sein, dass dem Beauftragten dauerhaft diese Daten verweigert werden. Das müssen wir ändern. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)] Das ist nicht leicht, aber meine Bitte an Sie, Herr Dr. Oerke, ist: Seien Sie in solchen Fällen hartnäckig! Fordern Sie die Aufklärung ein, und scheuen Sie nicht den Weg an die Öffentlichkeit oder auch hier ins Parlament! Wir stehen da an Ihrer Seite. Wir sind auch immer bereit, über Vorschläge zur Nachschärfung des Gesetzes in dieser Frage zu reden. Das war von Anfang an ein neuralgischer Punkt, weil es juristisch kompliziert ist, das auf Landesebene so weit zu fassen, wie man es eigentlich möchte. Aber wir waren immer für einen Polizeibeauftragten, und daran halten wir auch fest, der mehr ist als ein Grußonkel zum Händeschütteln. Vermitteln ist auch wichtig, miteinander reden ist auch wichtig, aber er muss auch handfeste Aufklärungsmöglichkeiten haben. Lassen Sie uns diese Debatte weiterführen! Zum Abschluss will ich noch einmal eins in Erinnerung rufen und ein bisschen einordnen: Die Einführung von unabhängigen Kontrollmechanismen – gerade für den Polizeibereich – steckt in Deutschland in den Kinderschuhen. Wir sind da gerade erst am Anfang. Das gibt es erst seit wenigen Jahren, und das gibt es auch nur in wenigen Bundesländern. Andere Staaten sind da schon weiter. Deshalb muss man sich auch internationale Beispiele ansehen, gerade im Hinblick auf die Frage des Verhältnisses von solchen Stellen zur Justiz und zu den ermittelnden Staatsanwaltschaften. Natürlich haben wir da auch Erwartungen an die Bundesebene. Das ist ausgesprochen worden, und das möchte ich noch einmal ein bisschen bekräftigen. Die Ampel hat sich das in den Koalitionsvertrag geschrieben, und insofern ist sie aufgefordert, da keine halben Sachen zu machen und nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben. Wir brauchen eine Einbettung solcher Stellen in die Strafprozessordnung. Wir brauchen eine Einbettung und keine Abgrenzung, Herr Dregger.
