Burkard Dregger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den ersten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, den Sie, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, uns soeben vorgestellt haben. Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen und Ihrem Team für die geleistete Arbeit herzlich danken und das verbinden mit dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit. [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD)] Auf 20 Seiten haben Sie über Ihre Arbeit in den ersten Monaten seit Ihrer Bestellung berichtet. Sie befassen sich entsprechend Ihrem gesetzlichen Auftrag mit drei Arten von Eingaben: Bürgerbeschwerden an den Bürgerbeauftragten, Bürgerbeschwerden an den Polizeibeauftragten und Eingaben von Polizeibeschäftigten an den Polizeibeauftragten. Ich darf vorwegschicken, dass mir Ihre Arbeit praktisch sehr vertraut ist. Als Abgeordneter dieses Hauses bearbeite ich seit Jahren derartige Fälle, [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] wenn sie an mich herangetragen werden, was regelmäßig der Fall ist. Ich selbst betrachte es in meinem Selbstverständnis als gewählter Abgeordneter als meine Pflicht, mich um diese Fälle wie ein Bürgerbeauftragter zu kümmern, denn es ist meine und unser aller Aufgabe, den Senat und die Landesbehörden zu kontrollieren. Das machen wir nicht nur über die Fraktionen und in den Fachausschüssen bei den großen Linien der Senatspolitik, sondern auch in den Einzelfällen seines Umgangs mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Unser Petitionsausschuss macht sich hier sehr verdient, aber auch wir alle als individuelle Abgeordnete sind aufgerufen, Bürgeranliegen aufzunehmen und uns um Abhilfe zu bemühen. Dies alles zeigt, dass Ihre Aufgabe im Wesentlichen eine originäre Aufgabe des Parlamentes und seiner Abgeordneten darstellt. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Sie bearbeiten Bürgeranliegen im Rahmen unseres verfassungsmäßigen Auftrages, die Exekutive, das heißt den Senat und die Landesbehörden, zu kontrollieren. Aus diesem Grunde sind Sie als Bürger- und Polizeibeauftragter nicht etwa vom Senat ernannt, sondern vom Abgeordnetenhaus gewählt worden, und das ist genau richtig. In Ihrem Bericht werfen Sie einige interessante Fragen auf, die für uns als Gesetzgeber von besonderem Interesse sind und die ich deshalb aufgreifen möchte. Sie monieren – auch gerade in Ihrem Beitrag – in zwei Fällen, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Polizeibeauftragter auf Schwierigkeiten bei Ihrem Bemühen um Akteneinsicht stoßen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Akteneinsicht, und Sie benötigen sie auch, um die Ihnen angetragenen Fälle zu prüfen. Hier geht es aber um Fälle, die in den Verantwortungsbereich der Justiz gelangt sind, so zum Beispiel um den Fall, dass wegen einer dienstlichen Handlung zulasten Ihres Beschwerdeführers ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten geführt wird. In einem solchen Fall erhalten Sie derzeit keine Akteneinsicht, auch nicht in die Parallelakten, die im Fall eines gleichzeitig gegen den Beschwerdeführer gerichteten Ermittlungsverfahrens geführt werden. Ich verstehe Ihr Anliegen, aber ich habe doch einige grundsätzliche Fragen: Sieht § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten nicht genau deshalb kein Akteneinsichtsrecht für den Polizeibeauftragten vor, weil die Justiz den Fall ermittelt? Ist denn nicht die Justiz in jedem Falle die kompetente Institution, um im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Polizeibeamten zu untersuchen und zu entscheiden? Ist es in diesen Fällen nicht der gesetzliche Auftrag der Justiz, die Exekutive zu kontrollieren? Worin könnte der Sinn bestehen, wenn neben der Justiz eine weitere Kontrollbehörde parallele Ermittlungen aufnimmt? Was passierte, wenn der Polizeibeauftragte zu einem von der Justiz abweichenden Prüfungsergebnis kommt? Käme dies nicht einem Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in die Justiz gleich? [Vasili Franco (GRÜNE): Nein!] Führte dies nicht dazu, dass der Polizeibeauftragte dann ungewollt zu einer ungesetzlichen Revisionsinstanz über die Entscheidungen der Justiz wird, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung? [Vasili Franco (GRÜNE): Nein!] Widerspräche dies nicht unserer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung, die ein Kontrollrecht des Parlamentes, das Sie ja im Auftrag des Abgeordnetenhauses ausüben, nur über Entscheidungen des Senates vorsieht, aus gutem Grunde aber nicht über Entscheidungen der Justiz? [Vasili Franco (GRÜNE): Nein! – Niklas Schrader (LINKE): Nein!] Sie haben uns berichtet, dass Sie sich in dieser Frage an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt und diese um eine generelle Regelung für Ihre Akteneinsicht bei laufenden Verfahren der Justiz gebeten haben. Ich bin mir sicher, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich dieselben Fragen stellen wird, und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ohne Weiteres darüber hinweggehen wird. Blicken wir in andere Bundesländer, so ist es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz so geregelt, dass der Polizeibeauftragte bei laufenden Ermittlungsverfahren der Justiz gar nicht tätig werden kann. Ohne Frage besteht die Ratio Legis darin, dass der Polizeibeauftragte nicht die Befugnis haben soll, zur Superrevisionsinstanz der Justiz zu werden und zudem kein Sinn darin gesehen wird, dass sich neben der Justiz eine Paralleljustiz etabliert. Es ist aus meiner Sicht eine gravierende Schwäche des Berliner Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten, dass hier keine klare und unmissverständliche Abgrenzung zur Justiz vorgenommen wird. Eine solche klare und unmissverständliche Abgrenzung fehlt übrigens auch zum Landesantidiskriminierungsgesetz. Die dort geregelte Ombudsstelle ist derzeit ebenfalls befugt, eigenständige Ermittlungen zu führen. Die in Ihrem Bericht genannten Fälle können zum Ergebnis haben, dass wegen ein und desselben Vorganges drei Institutionen parallel und unabgestimmt zueinander ermitteln können und dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können: Justiz, der Bürger- und Polizeibeauftragte und die Ombudsstelle nach dem LADG. Ich meine, das ist, gelinde gesagt, mehr als unglücklich, insofern mögen wir als Gesetzgeber gefordert sein, wenn unsere weiteren Beratungen meine Einschätzung bestätigen sollten. In jedem Falle freue ich mich auf einen direkten Austausch mit Ihnen hierzu und zu den anderen wichtigen Fragen Ihrer Tätigkeit im Innenausschuss, auch gerne im direkten Gespräch. Danke noch mal für Ihre Tätigkeit! – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
