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Dennis Buchner

09.02.2023 Sitzungen 19/26

Ich lasse dann über die Dringlichkeit abstimmen. Wer der dringlichen Behandlung des Antrags der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/0864 „Campus für Demokratie gemeinsam mit dem Bund weiterentwickeln“ seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Linke und FDP. Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dem Antrag die dringliche Behandlung zugebilligt, und ich werde den Antrag als Tagesordnungspunkt 3.5 – Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – aufrufen. Ich komme dann noch mal zurück zur Dringlichkeitsliste und den anderen beiden dort verzeichneten Vorgängen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diese als Tagesordnungspunkt 2 A – „Sachstandsbericht des 1. Untersuchungsausschusses“ – und Tagesordnungspunkt 15 A – „Drittes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts“ – in der heutigen Sitzung zu behandeln. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Damit ist die dringliche Behandlung dieser beiden Vorgänge beschlossen. Zum Tagesordnungspunkt 1 A – Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0867, „Drittes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts“ – darf ich festhalten, dass Einvernehmen hinsichtlich der Dringlichkeit besteht, sodass die nach unserer Geschäftsordnung erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Ergänzung der Tagesordnung besteht. Keine Verständigung wurde erzielt zur heutigen Behandlung des dringlichen Antrags der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0866, „Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen“. Hier hat die Fraktion der FDP der Dringlichkeit widersprochen. Auch hier kann einmal für und einmal gegen die Dringlichkeit gesprochen werden. Wird die Erteilung des Wortes gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich hier über die Dringlichkeit abstimmen. Wer der dringlichen Behandlung des Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/0866 – „Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen“ – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? – Bei der AfD-Fraktion. Damit ist auch diesem Antrag die dringliche Behandlung zugebilligt, und ich werde den Antrag als Tagesordnungspunkt 46 B aufrufen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahl des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, das ist Tagesordnungspunkt 16, vorzuziehen und diese Wahl nach den Prioritäten durchzuführen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen. Des Weiteren haben die Fraktionen sich darauf verständigt, nach den Prioritäten keine weiteren Rederunden durchzuführen, sondern die übrigen Tagesordnungspunkte nur geschäftlich zu behandeln. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich hinweisen – und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigung des Senats mitteilen: Frau Senatorin Jarasch nimmt zwischen 10.00 und 10.30 Uhr an einer Sitzung des Bundestages teil, und Herr Senator Wesener ist erkrankt. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Zukunftshauptstadt Berlin: Positive Entwicklung für den Wirtschaftsstandort sichern, Entlastung für Bürgerinnen und Bürger fortsetzen (auf Antrag der Fraktion der SPD) Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. In der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion der SPD, und der Kollege Saleh hat das Wort.

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