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Dr. Robbin Juhnke

CDU 26.01.2023 Sitzungen 19/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fachleuten und darüber hinaus ist die Diskussion bekannt. Bibliotheken haben heute ganz andere Aufgaben als in der Vergangenheit. Sie sind neben der reinen Buchausleihe oder dem Leseort Orte für Austausch und Weiterbildung, Orte der Schärfung der Medienkompetenz, Orte des gemeinsamen Lernens, kurzweg alles das, was mit dem Begriff Dritter Ort mittlerweile bezeichnet wird. Leider sind die Berliner Bibliotheken von diesen Zuständen weit entfernt trotz des erheblichen Engagements aller Beteiligten. Ihre Ausstattung ist leider sehr unterdurchschnittlich, und sie ist vor allem auch sehr heterogen. Es kommt auf den Bezirk an, es kommt auf den jeweiligen Standort im Bezirk an. Das zu harmonisieren wäre schon eine große Aufgabe, also Standards und Kenngrößen dafür zu bilden. Eine verpflichtende Grundlage dafür, das auch zu finanzieren, in einem Gesetz zu schaffen, das wäre die andere Aufgabe. Die CDU hat daher in der vergangenen Legislaturperiode bereits die Forderung aufgestellt, ein Kulturgesetz zu schaffen, welches die Kulturförderung erstmals in Berlin auf eine gesetzliche Grundlage gestellt hätte. Das wurde von der Koalition damals abgelehnt. Nun fordern Sie aber ein Bibliotheksgesetz, um zumindest einem Teil der Kulturlandschaft eine bessere Basis zu verschaffen. Es könnte auch ein erster Schritt sein auf dem Weg zu dem von uns favorisierten Kulturfördergesetz. Deshalb hat auch meine Fraktion Ihr Ansinnen in der Vergangenheit mit Wohlwollen begleitet, auch wenn ich bei diesem Antrag, der hier heute vorliegt, ein merkwürdiges Déjà-vu habe. Ich fühle mich ein bisschen an die Debatte von 2018 erinnert, als wir über das Bibliothekskonzept diskutiert haben. Auch damals war der Antrag vergleichsweise unbestimmt. Es war kein Mut oder Wille erkennbar, deutlicher zu formulieren, was man eigentlich final erwartet, beispielsweise das Thema Standards oder Kenngrößen. Es hat dann einen breiten Prozess gegeben. Die Fachleute haben die Aufgaben gemacht, die eigentlich auch die Politik hätte ein bisschen vorgeben können. Nun entdecken Sie die Eile und fordern den Senat auf, unverzüglich ein Berliner Bibliotheksgesetz auf den Weg zu bringen. Jetzt haben Sie plötzlich diese Konkretisierung. Ziele, Aufgaben, Rechte und Pflichten, all diese Dinge sind enthalten. Das hätte man auch von Anfang an einbringen können. Dann hätte man vielleicht doch keinen Verzug zu beklagen gehabt, den man nun zu unverzüglicher Handlung weiterführen möchte. Das sei nur am Rande erwähnt. Sie geben dem Senat relativ freie Hand, hier zu handeln. Deshalb vermeiden Sie auch weiterhin klare Festlegungen. Zumindest aber die Grundrichtung ist eine Verbesserung. Ob allerdings die vorgegebene Zeitschiene von einem Jahr dafür realistisch ist, das darf man durchaus mit Skepsis begleiten. Es gibt noch eine weitere Parallele zu der Debatte um das Bibliothekskonzept von 2018, die mir auffällt. Die ist weitaus unerfreulicher, weil nämlich in diesen Zeitraum damals auch die Entscheidung für den Standort der Zentral- und Landesbibliothek fiel, der auch von der CDU favorisierte Standort Blücherplatz. Wir hatten damals alle gehofft, die Kuh sei nun vom Eis, und es gehe endlich in die Umsetzung. Aber im fünften Jahr sind wir eines Schlechteren belehrt. Nach wie vor gibt es Unklarheiten und Fragezeichen bei der Finanzierung. Nun wurde aber auch noch zu allem Überfluss die Standortfrage wieder aufgemacht. Was auch immer Senator Geisel und seine Verwaltung geritten hat, den Standort Tempelhof wieder ins Spiel zu bringen, es hat der Bibliotheksstadt Berlin insgesamt einen Bärendienst erwiesen. [Beifall bei der CDU] Unsere Bibliotheken brauchen einen verlässlichen Planungshorizont. Unsere Bibliotheken brauchen homogene Standards in der Versorgung. Sie sind von der Zahl der Besucher her die größte Kultureinrichtung in der Stadt. Auf Nachfrage im Ausschuss war auch Klaus Lederer nicht zu einer klaren Äußerung bereit, dass es mit diesem Senat kein Rütteln am Standort Blücherplatz geben wird. Das finden wir mehr als befremdlich. Aber auch die Kultur in Berlin braucht ein solides Fundament. Daher halten wir nach wie vor an unserer Forderung fest, eine gesetzliche Grundlage für die Kulturförderung in Berlin einzurichten. Schön, dass sich die Koalition unserer Grundidee nicht mehr verschließt und mit den Bibliotheken einen ersten Schritt in diese Richtung gehen möchte. Der vorliegende Antrag ist sicherlich nicht besonders konkret und überlässt sehr vieles der Verwaltung. Er ist aber zumindest eine Grundlage. Deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen als Ausdruck unseres Vertrauensvorschusses an alle bisher beteiligten Fachleute aus den Berliner Bibliotheken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]

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