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Christian Hochgrebe

SPD 26.01.2023 Sitzungen 19/25

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In gut zwei Wochen finden die vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angeordneten Wiederholungswahlen statt, eine vollständige Wiederholungswahl, die in der Tat eine Vielzahl von Rechtsfragen aufwirft. Einige davon hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, ganz ausdrücklich, wie etwa die Fortdauer der Legislaturperiode. Andere Rechtsfragen sind zu klären, so auch die vorliegende. Es ist ja zunächst klar, dass es hier nach der derzeitigen Rechtslage eine Situation gibt, in der sich etwaige nach der Wiederholungswahl ergebende Machtverhältnisse nicht zwingend in den Bezirksämtern widerspiegeln. Andererseits ist aber auch klar, dass es für die Bezirksamtsmitglieder keinen absoluten, auch keinen absoluten beamtenrechtlichen Vertrauenstatbestand gibt. Dies zeigen gleich mehrere Umstände, nämlich einerseits die eröffnete Möglichkeit, mit einer qualifizierten Mehrheit abzuwählen, andererseits, dass von vornherein der Status nur ein politischer Beamtenstatus auf Zeit ist, und letztlich auch der im Gesetz sogar vorgesehene und im Jahr 2001 schon zur Anwendung gekommene Fall einer Neuwahl. All diese Fälle haben die politischen Beamten selbst gar nicht in der Hand. Sie sind von den Entscheidungen anderer insoweit abhängig. Es gibt also keinen absoluten Vertrauenstatbestand, es gibt aber auch derzeit keine gesetzliche Handhabe außer den freiwilligen Verzicht, den es natürlich auch gibt. Dieser Antrag soll also die Möglichkeit eröffnen, hier neue Mehrheitsverhältnisse abzubilden. Das ist natürlich insbesondere aus Sicht derer verständlich, die hier mehr erhoffen. Aber der Antrag zeigt eben auch, dass es ohne gesetzliche Regelung mutmaßlich gar nicht geht. Vorstellbar ist ja allenfalls, dass man die im Gesetz schon vorhandenen Regelungen einer Neuwahl in analoger Anwendung auch auf die Regelungen einer vollständigen Wiederholungswahl erstrecken würde. Wir wissen ja, dass der Fall der vollständigen Wiederholungswahl auch im Wahlgesetz nicht hinreichend abgebildet ist. Das führte ja, wie Sie wissen, gerade dazu, dass es gestern im Ältestenrat eine Verständigung gab. Es liegen verschiedene Rechtsmeinungen vor. Das ist heute nicht entscheidungsreif, was sich möglicherweise schon deshalb verbietet, weil es eine weitreichende Regelung darstellt. Wir sind da bisher in keiner Weise festgelegt. Wir werden das handwerklich und vor allem rechtlich miteinander diskutieren. Dafür haben wir die Ausschussberatungen. Insoweit wünsche ich uns allen dabei eine glückliche Hand. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

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