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Melanie Kühnemann-Grunow

SPD 26.01.2023 Sitzungen 19/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, wenn die FDP das Ziel der Koalition teilt, den Wohnungsbau in Berlin voranzutreiben, [Sibylle Meister (FDP): Ja!] denn ohne Wohnungsbau werden wir den Wohnungsmangel in der Stadt nicht beheben. Das ist klar. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den Wohnungsneu- und auch -umbau in der Stadt mit höchster Priorität voranzubringen. [Sibylle Meister (FDP): Sie müssen schneller werden!] Wer selbst auf der Suche nach einer Wohnung in der Stadt ist, ich kriege viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die für ihre Kinder kleine Wohnungen suchen, wer die langen Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen sieht, der kann mit einem sozialen Gewissen nur den Wohnungsneubau zur Priorität der Bemühungen in der Stadtentwicklung machen. [Beifall bei der CDU und der FDP] Der Leerstand, den wir in Berlin derzeit haben, beträgt inzwischen unter 1 Prozent. Ich meine, ich gucke mal den Stadtentwicklungssenator an, wir sind bei 0,6 Prozent angekommen. Für die SPD ist das selbstverständlich. Die SPD hält am Ziel, 20 000 Wohnungen pro Jahr bauen zu wollen, fest. Und ja, auch mir persönlich dauern einige Bauvorhaben eindeutig zu lang. Wenn wir nicht bauen, dann verschärfen wir die soziale Situation in der Stadt, und auch aus klimapolitischen Gründen ist es nicht gut, wenn die Wohnungen nicht dort sind, wo die Arbeitsplätze sind. Die Situation der Geflüchteten, Frau Meister hat es angesprochen, wurde bereits benannt. Über 400 000 Menschen pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz. Wenn Menschen nicht dort wohnen können, wo sie arbeiten, dann nehmen die Verkehrsströme zu, und es werden mehr Flächen im Umland zugebaut. Wir können nicht sagen, dass wir eine Stadt der kurzen Wege wollen – wir bauen Radwege auf –, und dann durch fehlenden Wohnungsbestand neue lange Wege zwischen Berlin und Brandenburg produzieren. Wenn wir über Klimapolitik nachdenken, müssen wir über den Tellerrand schauen. Es ist eine Milchmädchenrechnung zu glauben, dass es hilft, die Klimabilanz zu verbessern, wenn wir an einer Stelle Wohnungsbau ausschließen, dafür dann aber an anderer Stelle in Brandenburg eine dreifache Fläche versiegeln. [Beifall bei der SPD und der FDP] Vielleicht verschlechtert sich nicht die Klimabilanz von Berlin, aber das Klima unterscheidet leider nicht zwischen Bundesländern, Klima ist leider eine globale Angelegenheit, und so kommen wir an dieser Stelle nicht weiter. So sehr wir hier also einen Konsens im politischen Ziel des Wohnungsbaus haben, so wenig Zustimmung kann ich Ihnen zu Ihrem Verfahrensvorschlag signalisieren, liebe Frau Meister. Die insgesamt sieben Punkten, die Sie hier auflisten, sind entweder bereits bestehende Gesetzeslage oder widersprechen Gesetzen in Bund und EU. Es tut mir leid, das so direkt sagen zu müssen: Ihr inhaltlicher Vorschlag für ein Gesetz läuft ins Leere und bringt wenig. Ich kann aber gern dazu noch mehr im Detail sagen. Unter Punkt 2 fordern Sie, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen entfallen sollen. – Der Bundesgesetzgeber hat mit der Einführung der Umweltprüfung in der Bauleitplanung im Jahr 2004 die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinien über die strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme in nationales Recht umgesetzt. Gleichzeitig sind bereits heute Ausnahmen möglich. Hiervon hat der Bundesgesetzgeber unter anderem mit dem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht. Nächstes Beispiel: Unter der Nummer 4 schreiben Sie: Genehmigungsfiktionen sind vorzusehen. – Solche Fiktionen gibt es im Baugenehmigungsverfahren schon seit mehreren Jahren. Ein Blick in § 69 der Berliner Bauordnung würde Ihnen da sicher weiterhelfen. Gemäß Absatz 4 gilt im vereinfachten Verfahren die Genehmigung per Gesetz als erteilt, wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, und gemäß Absatz 2 gelten Stellungnahmen oder ein Einvernehmen nach Ablauf bestimmter Fristen als erteilt. Punkt 7: Sie schreiben: Die Wohnungsbauförderung für den Bau von Sozialwohnungen soll weiterhin öffentlichen und privaten Investoren gleichermaßen zur Verfügung stehen. – Das ist schön, dass Sie das hier noch einmal wiederholen, aber es ist Ihnen doch hoffentlich bekannt, dass die soziale Wohnraumförderung diskriminierungsfrei öffentlichen und privaten Investoren gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Ein neues Gesetz für geltendes Recht erlassen, nur damit die FDP es auch mal gesagt hat, ist nicht mein Verständnis von Gesetzgebung, aber das müssen Sie selbst einschätzen. Insofern kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Antrag mit heißer Nadel zusammengestrickt wurde und es ihm leider an Substanz fehlt. Nicht ohne Grund haben Sie für das vermeintliche Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz auch keine konkreten Gesetzesänderungen vorgelegt, sondern nur allgemeine Aufträge und vor allem die Forderung nach bereits existierenden Gesetzeslagen. Das ist der Bedeutung, die der Wohnungsbau, der Neubau von Wohnungen für Berlins Zukunft hat, leider nicht angemessen. – Schade! [Heiko Melzer (CDU): Ihr müsst jetzt klatschen, Kollegen! – Beifall bei der SPD]

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