Christopher Förster
Sie schreiben sich Bürgerbeteiligung und Transparenz immer auf die Fahne; wenn es dann aber darum geht, das mit Leben zu füllen, bleibt es bei Ihren hohlen Phrasen im Koalitionsvertrag. Heute debattieren wir aber den Bericht des Jahres 2020 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme des Senats dazu. [Anne Helm (LINKE): Jetzt geht es zu Sache! Jetzt bin ich gespannt!] An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung der Datenschutzbeauftragten für die Zusammenstellung dieser vielen und sehr vielfältigen Punkte danken. Der Datenschutz tangiert viele Bereiche, und man muss sich selbst, aber auch die Verwaltung darauf sensibilisieren. Die Jahre der Coronapandemie dürften aus Sicht des Datenschutzes sehr herausfordernde Jahre gewesen sein, und der Bericht spiegelt das sehr deutlich. Das plötzliche Improvisieren in vielen Bereichen ging natürlich einher mit datenschutzrechtlichen Fragen, und wir reden hier über sehr unterschiedliche Dinge. Da ist die Corona-Warn-App, die auf einem Großteil der Handys in diesem Land lief und auch noch läuft. Hier muss man aus meiner Sicht die ehrliche Frage stellen, ob der Aufbau der Warn-App mit ihrem hohen datenschutzrechtlichen Level so hilfreich war, denn man wird über den Zeitpunkt des Risikokontakts doch sehr im Unklaren gelassen, obwohl es für die eigene Risikoabschätzung besser wäre, den Zeitraum etwas genauer einschränken zu können. Bei dem Thema hätte ich mir mehr Kompromiss gewünscht, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortung zu überlassen. Ich hoffe, wir haben daraus gelernt und werden es bei einer künftigen Pandemie besser machen. Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Erfassung von Kontaktdaten in der Gastronomie und auf Veranstaltungen, was auch nicht optimal gelaufen ist. Sie erinnern sich vielleicht: Manche Gastronomen haben keine Daten erfasst – aus Sicht der Datensparsamkeit natürlich optimal, aus Sicht der Pandemiebekämpfung eher suboptimal. Manche haben vorbildlich für jeden Gast auf einem separaten Zettel Daten erfasst, manche haben sehr schnell auf entsprechende Apps gesetzt, und manche haben Listen herumgereicht, sodass man sehr leicht die Daten des Nachbartisches einsehen konnte; das war ein Einfallstor für jeden, der einmal ein paar Delikte begehen wollte und sich Identitätsdaten von anderen Menschen verschaffen wollte. Es ist gut, dass die Datenschutzbeauftragte hier entsprechende Formulare ihrerseits zur Verfügung gestellt hat. Geändert hat sich aber im Alltag wenig: Die Gastronomen, die durch die Pandemie und deren Bekämpfung sehr gebeutelt waren, haben dann eher selten auf datenschutzkonforme Formate zurückgegriffen. Hier hätten Senat und Bezirke viel mehr tun müssen, um dafür zu werben. Vermutlich hatten sie aber keine Zeit, sich darum zu kümmern, denn mit der Ausrede der Pandemie haben sie sehr viele Dinge in der Stadt damals nicht bekämpfen können. Massig datenschutzbezogene Probleme gab es im Bereich der Schulen, vor allem beim Fernunterricht, aber auch darüber hinaus, zum Beispiel beim Handling der Maskenpflicht. Deutlich größer sind die Probleme bei den Fragen der Digitalisierung. Die Datenschutzbeauftragte legt hier den Finger in die Wunde, und ich kann mich dem voll und ganz anschließen. Ich möchte daher aus dem Bericht zitieren: Die vergangenen Monate haben deutlich gezeigt, dass das Land Berlin es über viele Jahr versäumt hat, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schüler*innen und ihre Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, das digitale Lernen in der Praxis umzusetzen. – Zitat Ende. – An sich ist das schon genug, aber der Bericht skizziert das Versagen des Senats noch deutlicher, was ich auch für diejenigen zitieren möchte, die das nicht gelesen haben: Es ist ernüchternd, feststellen zu müssen, dass mit Blick auf eine nun bereits viele Monate andauernde Pandemie und erneut notwendige Schulschließungen auch zum Ende des Jahres 2020 keine positive Bilanz gezogen werden kann. Im Gegenteil: Die im Frühjahr festgestellten Defizite bestehen teilweise unverändert fort. An vielen Schulen wird nach wie vor auf digitale Lernwerkzeuge zurückgegriffen, die mit dem geltenden Datenschutzrecht nicht vereinbar sind und auch im Übrigen kommt die Digitalisierung der Schulen nur sehr schleppend voran. – Zitat Ende. – Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer standen vor schwierigen Entscheidungen, wenn es darum ging, sich für Anwendungen zu entscheiden. Sie haben in der Pandemie einen guten Job gemacht. Auch sie mussten sich an die neue Situation erst einmal gewöhnen, Unterstützung gab es vom Senat viel zu spät. Man hat diejenigen, die in den Schulen die Arbeit gemacht haben, im Stich gelassen; eine traurige Kontinuität von weit über 20 Jahren SPD-Schulpolitik, die sich auch in den wechselvollen Zeiten der Pandemie nicht verändert hat. Ich will hier aber die Schuld gar nicht allein bei der SPD suchen, die sich in ihrer Mittelmäßigkeit bereits fest eingerichtet hat – Grünen und Linken scheint das ebenso egal zu sein. Das hört auch nicht auf, denn auch der Datenschutzbericht 2021 berichtet, dass die SPD-geführte Bildungsverwaltung den Datenschutzbeauftragten nur sehr spät eingebunden und anfangs seine Vorschläge ignoriert hat, als es darum ging, rechtliche Regelungen für die Nutzung von digitalen Lehr- und Lernmethoden zu schaffen. Erst als er konkrete Formulierungsvorschläge an die Koalitionsfraktionen gegeben hat, lenkte man ein, und die Vorschläge wurden in einer Novellierung des Schulgesetzes beschlossen. Seit 2018 mahnt die Datenschutzbeauftragte eine Novellierung des Schuldatenverordnung an, da diese mit der gesetzlichen Lage, aber auch mit der Realität nicht mehr wirklich kompatibel ist. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1994; einige Abgeordnete hier in diesem Raum sind jünger. Die letzte Änderung an der Verordnung stammt laut Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank aus dem Jahr 2010. Ich muss es Ihnen nicht sagen: Die Welt hat sich seit 2010 weitergedreht – nur in der Bildungsverwaltung im Speziellen, aber auch in vielen anderen Verantwortungsbereichen des Senats scheinbar nicht. Daher an Sie drei Koalitionäre: Wenn Sie nicht mehr wollen, dann packen Sie Ihre Sachen. Überlassen Sie es anderen Parteien, die es besser meinen mit dieser Stadt. Ich hoffe, dass der 12. Februar die Chance und die Zeit für alle Berlinerinnen und Berliner ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]
