Mirjam Golm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Thema hier in dem Antrag der FDP-Fraktion ist es, Eltern bei Fehl- und Totgeburten besser zu unterstützen. Es ist ein sehr wichtiges, und wie wir auch gehört haben, ein sehr emotionales Thema. Denn immer, wenn ein Kind nicht lebend zur Welt gebracht wird, ist es für die Betroffene ein sehr einschneidendes und belastendes Lebensereignis. Wir müssen deshalb dieses Thema mit dem nötigen Feingefühl und der erforderlichen Sorgfalt, vor allem unter der Einbeziehung der Expertinnen und Experten und deren Expertise, behandeln. Natürlich soll allen Betroffenen die nötige Unterstützung und Hilfe zuteilwerden, um ihren ganz persönlichen Verlust zu verarbeiten. Die Unterscheidung zwischen Tot- und Fehlgeburten ist juristisch klar definiert. Aus dieser Grenzziehung zwischen Tot- und Fehlgeburt leiten sich Schutzfristen und vor allem auch Hilfsangebote ab, die es, wie ich finde, in einem bereits umfangreichen Maße gibt. So gelten nach einer Totgeburt ganz selbstverständlich die allgemeinen Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, denn der Mutterschutz knüpft an die mit dem Geburtsvorgang verbundenen und körperlichen Belastungen selbst und den anschließenden Rückbildungsprozess an – was den Verlust durch eine Fehlgeburt natürlich nicht relativieren soll. Es heißt auch nicht, dass eine Frau nach einer Fehlgeburt ungeschützt ist. Sie hat einen Anspruch auf ärztliche Behandlung sowie psychologische und psychotherapeutische Betreuung. Außerdem steht allen betroffenen Frauen sowohl nach einer Fehlgeburt als auch nach einer Totgeburt eine Hebammenhilfe zu. In dem uns hier vorliegenden Antrag findet diese notwendige, wenn vielleicht auch nicht immer schöne juristische Unterscheidung zwischen Tot- und Fehlgeburt nicht statt. Vielleicht sind deshalb auch viele Forderungen, die schon umgesetzt sind, hier aufgestellt. Im Antrag wird gefordert, ein Totgeburtenregister einzuführen; jedoch werden schon in umfangreichem Rahmen Daten erhoben, von der Senatsverwaltung, vom Amt für Statistik. Mir erschließt sich nicht, wie Betroffenen besser geholfen werden sollte, wenn noch mehr Daten erhoben sind. Auch auf den Friedhöfen gibt es seit einiger Zeit Stelen und Grabstellen zur Bewältigung von Trauer. Und natürlich werden ganz selbstverständlich totgeborene Kinder begraben. Hilfsangebote können sicherlich bei diesem für alle von uns, die betroffen sind, emotionalen Thema bedarfsgerechter ausgestaltet werden. Ich begrüße es, dass wir dieses wichtige und komplexe Thema im Ausschuss weiter beraten werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle mein aufrichtiges Mitgefühl für alle Betroffenen aussprechen. Ich wünsche Ihnen die notwendige Kraft, die entstandenen Belastungen, wenn nötig auch mit der erforderlichen professionellen Unterstützung, durchzustehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]
