Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist heute schon mindestens das zweite Mal, dass die CDU hier völlig isoliert dasteht, [Ronald Gläser (AfD): Stimmt doch gar nicht! – Zuruf: Das ist nicht das Schlechteste!] und man sieht: Das ist Oppositionsversagen. Anders kann ich es nicht nennen. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Beispiel für „verfassungswidrige Symbolgesetzgebung“. – Das sage nicht ich, das ist das Zitat eines Oberregierungsrats aus Frankfurt am Main, den ich mit Erlaubnis der Präsidentin zitiert habe. Er traf diese Einschätzung zu der bereits erwähnten wortgleichen Norm im Versammlungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, die Sie abgeschrieben haben. – In der Begründung und auch in der Rede hier haben Sie ja deutlich gemacht, was Anlass und wer das Ziel Ihres Gesetzes ist: Es sind die Aktivistinnen der Letzten Generation. Sie sind sich noch nicht einmal zu schade, hier offen zuzugeben, dass Sie im Kern ein Sondergesetz gegen eine bestimmte Demonstrationsform wollen, und ich sage Ihnen: Das ist mit uns, das ist mit dieser Koalition nicht zu machen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Wahrscheinlich – vielleicht haben Sie ja ein bisschen was gelernt heute – kommt im Ausschuss dann noch eine Verbotsausnahme für Traktordemos von bayerischen Landwirten, damit Sie mit Markus Söder keinen Stress in Ihrer Parteienfamilie bekommen. – Nein. Aber Ihnen geht es nicht um konstruktive Oppositionspolitik. Auf Ihrer Rutschfahrt nach rechts außen mit Kai und Friedrich am Steuer ist auch dieser Antrag nur ein Signal, ein billiges Signal an die Stammtische dieser Stadt, und dafür sind Sie sich nicht mal zu schade, die Axt an Grundrechte anzulegen. Das ist wirklich beschämend. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Der Gesetzentwurf greift in verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ein. Er würde ausnahmslos und in selbstvollziehender Art und Weise ein Versammlungsverbot statuieren. Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung von Berlin garantieren aber ein weiter gehendes Recht, sie garantieren das Recht auf Selbstbestimmung des Versammlungsorts. Seit der Fraport-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Versammlungsfreiheit die Durchführung von Versammlungen dort verbürgt, wo ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet ist. Das umfasst auch den öffentlichen Straßenraum, und da können Sie auch nicht mit den einfachrechtlichen Bestimmungen des Straßenrechts oder der straßenrechtlichen Widmung argumentieren. Gruß von der Normenhierarchie: An der Stelle schlägt die verbriefte Reichweite des Versammlungsrechts selbstverständlich das einfache Recht. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Das können Sie auch in der aktuellen Spruchpraxis der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nachvollziehen, zuletzt zum Beispiel vom OVG Münster im Juli des vergangenen Jahres. Ein generelles Versammlungsverbot auf Autobahnen widerspricht also der Rechtsprechung, übrigens auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hat 2009 bereits entschieden, dass das Konventionsrecht der Versammlungsfreiheit in Artikel 11 Absatz 1 der EMRK auch auf Autobahnen Anwendung findet. Insofern werden wir Ihren Antrag so schnell wie möglich im Ausschuss ablehnen und dann hier im Plenum beerdigen. Kehren wir zurück zu vernünftiger Sachpolitik! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]
