Holger Krestel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Durchsetzung unserer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung braucht Berlin gut ausgestattete Gerichte und Justizbehörden, die einen schnellen und effektiven Rechtsschutz in sämtlichen Bereichen gewährleisten sowie eine effektive Strafverfolgung und -vollstreckung sicherstellen. [Beifall bei der FDP – Beifall von Roman Simon (CDU)] Wenn Sie diesen Weg beschreiten möchten, haben Sie uns an Ihrer Seite. Ich komme aber nicht umhin, hier ein wenig Wasser in den Wein zu gießen, weil wir nach wie vor der Meinung sind: Diese Ziele erreichen wir am besten mit der Beibehaltung eines einheitlichen Landgerichts. Diese Lösung hat sich in Berlin viele Jahre bewährt und bietet die Gewähr dafür, möglichst flexibel auch auf neue Entwicklungen zu reagieren. Das meines Erachtens zu Unrecht in dem Antrag kritisierte Präsidium des Landgerichts ist dazu im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung, die übrigens von den anderen Rednern mit keinem Wort erwähnt wurde, sehr viel leichter in der Lage als erst über den Umweg der Verwaltung, über Abordnungen und Versetzungen an ein anderes von zwei Landgerichten zu gehen. Nicht zuletzt ist auch ein einheitlich hoher Verwaltungsstandard in den Personalentscheidungen sowie dienstlichen Beurteilungen in einem Landgericht sehr viel besser zu gewährleisten als über umständliche Beurteiler- und Verwaltungskonferenzen zweier Landgerichte in Berlin. Die richterliche Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung des Präsidiums und der richterlichen Selbstverwaltung werden in einem einheitlichen Landgericht meines Erachtens bestmöglich unterstützt. [Beifall bei der FDP – Beifall von Roman Simon (CDU)] Die Zweiteilung des Landgerichts eröffnet natürlich zusätzliche Karrierechancen. Dass Menschen – die Richter ja auch sind – gern mal eine Stufe der Karriereleiter erklimmen möchten, ist völlig legitim. Zwei Landgerichte mit dann zwei entsprechenden Präsidialaufbauten eröffnen da natürlich Möglichkeiten. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass derzeit auf der Arbeitsebene Chancen bestehen, die hinterher nicht mehr so bestehen können, dass zum Beispiel Zivilrichter auf der Arbeitsebene ohne viel – ich nenne das mal so – Brimborium Vorsitzender Richter einer Strafkammer werden oder auch umgekehrt. Das ist bei einer Zweiteilung in zwei Landgerichte zwar rechtlich im Prinzip noch möglich, in der Praxis jedoch wesentlich erschwert. Kollege Schlüsselburg hat das vorhin, wenn ich das richtig verstanden habe, auch erwähnt, Sie haben dies aber eher ein wenig negativ konnotiert. Es gibt jedoch in Berlin zahlreiche Beispiele, dass insbesondere Zivilrichter, die dann Vorsitzende Richter einer Strafkammer wurden, hinterher eine hervorragende Leistung abgeliefert haben, und der Volljurist – die nennt man ja so – ist in der Lage, auch die Sparten zu wechseln. Dies sollte man, wenn man diesen Status nicht schmälern will, bitte beibehalten. [Beifall bei der FDP – Beifall von Roman Simon (CDU)]
