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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 11.01.2023 Sitzungen 19/24

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Heute ergreifen wir in der Tat eine historische Chance. Mit dem von Frau Senatorin Kreck gerade eingebrachten Gesetz zur Neuorganisation des Landgerichtes schaffen wir die Voraussetzungen für eine effizientere und zukunftsfähigere Justiz, und wir setzen ein zentrales Justizvorhaben des Koalitionsvertrages um. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] – Ja, da kann man klatschen. Danke, Florian! Das mag jetzt eben wie eine Phrase aus dem Taschenbuch für politische Spindoktoren geklungen haben. Dahinter steckt aber nicht mehr und nicht weniger als die Gewährleistung und Durchsetzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Deswegen werbe ich dafür, die jetzt vor uns liegende Reform vor allem aus der Perspektive der Rechtsuchenden zu bewerten. Für sie muss sich die Situation nach der Reform verbessern. Aus dieser Perspektive heraus haben wir viel zu tun. Das Landgericht, das sagte die Senatorin soeben, ist bundesweit mit seinen aktuell 410 besetzten Stellen das größte seiner Art im richterlichen Bereich. Pro Jahr gehen dort circa 20 000 neue Zivilklagen ein und etwa 800 Anklageschriften. Um es plastisch zu machen: Die Eingangsregistratur am Tegeler Weg braucht allein für die Erfassung der zum Jahresende eintreffenden Klageschriftlawine in der Regel, und sie arbeitet schnell, mehr als einen Monat. Auch das 1906 eröffnete Kriminalgericht in Moabit ist mit seinen 179 Richterinnen und Richtern für sich genommen schon eines der größten Landgerichte bundesweit. Der Präsident des Landgerichts, Holger Matthiessen, hat also völlig recht mit seiner Aussage, dass kein verantwortungsvoller Justizpolitiker heutzutage auf die Idee kommen würde, solch ein riesiges Gericht und dann noch aufgeteilt auf drei Standorte zu schaffen. Allein schon dieser organisatorische Aspekt unterstreicht die Notwendigkeit dieser Reform. Das zweite gewichtige Argument für die Teilung des Landgerichts ergibt sich aus der Perspektive des Personals. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass wir eine professionelle und gezielte Personalentwicklung am Landgericht brauchen. Wir brauchen zum Beispiel für den Vorsitz von Strafkammern dringend erfahrene Richterinnen und Richter am Kriminalgericht. Aber auch in der Littenstraße und am Tegeler Weg benötigen wir in den Zivilkammern erfahrene Vorsitzende Richterinnen und Richter für zum Beispiel so komplexe oder spezialisierte Sondergebiete wie die Bausachen oder Arzthaftungssachen. Dieses Ziel wird aber dadurch erschwert, dass Planstellen für Vorsitzende Richterinnen und Richter nur einheitlich für das aktuell eine Landgericht ausgeschrieben werden können. Aus meiner Zeit im Richterwahlausschuss kann ich Ihnen sagen, dass wir einige Beförderungen hatten, bei denen aufgrund des Leistungsprinzips und der einheitlichen Ausschreibungen zum Beispiel ein Zivilrechtsexperte eine Strafkammer leiten muss. In Zukunft können wir also die Personalentwicklung zielgerichteter betreiben, und das hilft der Justiz. Last, but not least ist diese Reform auch eine historische Heilung einer Entscheidung der Nazis. Dem damaligen Führerprinzip entsprechend waren es die Nazis, die das Landgericht zu einem Gericht fusionierten, um auch die Justiz aus einer Hand heraus zu steuern. Auch diese historische Heilung ist ein Grund dafür, warum wir dieses Gesetz schnell substanziiert beraten und dann noch vor dem 12. Februar hier verabschieden sollten. Glauben Sie mir, die Justiz, die Beschäftigten in der Justiz und auch die Rechtsuchenden warten darauf! Wo andere lange lamentiert haben, handelt diese Koalition entschlossen. Sie sehen, wir können es. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

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