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Stephan Schmidt

CDU 11.01.2023 Sitzungen 19/24

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht des Rechnungshofs auf der Parlamentstagesordnung ist natürlich immer eine gute Gelegenheit, Danke zu sagen. Frau Präsidentin Klingen! Im Namen der CDU-Fraktion und auch persönlich danke ich Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfassende und wichtige Arbeit des Rechnungshofs, die hinter dem Bericht steht, ganz herzlich! [Beifall bei der CDU – Beifall von Björn Matthias Jotzo (FDP)] Hierfür haben Sie unsere ausdrückliche Wertschätzung. Auch die Zusammenarbeit in den Sitzungen des Unterausschusses Haushaltskontrolle im letzten Jahr habe ich immer sehr angenehm und konstruktiv empfunden, so, wie wir es auch seit vielen Jahren gewohnt sind, auch dafür vielen Dank! Der Rechnungshof ist aus unserer Sicht eine wichtige Institution bei der parlamentarischen Kontrolle der Arbeit des Senats und der Verwaltung von Berlin und leistet einen wichtigen Beitrag als Mahner für einen sparsamen Umgang mit Steuermitteln. Die Krisen der letzten Jahre sind am Berliner Landeshaushalt nicht spurlos vorbeigegangen. Auch wenn der Jahresbericht 2021 aufzeigte, dass wir besser durch die Coronakrise gekommen sind, im Übrigen dank Bundeshilfen in erster Linie, als erwartet, stellten die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mit in der Folge vielen Flüchtlingen und hohen Energiekosten das Land Berlin 2022 vor weitere enorme Herausforderungen. Gerade deshalb ist es jetzt umso wichtiger, die finanziellen Mittel, die dem Land Berlin zur Verfügung stehen, effizient und auch wirtschaftlich einzusetzen. [Beifall bei der CDU] Die im Jahresbericht dargelegten Zahlen unterstreichen aus unserer Sicht die Pflicht des Landes zum wirtschaftlichen Umgang deutlich. So liegt der aktuelle Schuldenstand, Frau Klingen hat darauf hingewiesen, bei rund 66 Milliarden Euro, ein neuer, ein trauriger Höchststand. Die Schuldenstandsquote ist angewachsen und lag im Jahr 2021 schon bei 40 Prozent. Dieser Schuldenstand macht den Landeshaushalt leider besonders anfällig für das Risiko weiter steigender Zinsen. Außerdem problematisch ist, dass die Finanzplanung bis 2026 ein jährliches Defizit von 2 Milliarden Euro ausweist. Allein deshalb gilt es hier, strenge Haushaltsdisziplin zu wahren und alle Ausgaben hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu überprüfen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Stefan Förster (FDP)] Der Rechnungshof legt in seinem Jahresbericht wieder viele Beispiele von unwirtschaftlichem und verbesserungsfähigem Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln dar. Ich will nur zwei Beispiele auswählen aus dem umfangreichen Bericht. Das erste Beispiel ist die Ausübung von Vorkaufsrechten in Berlin zugunsten Dritter. Immer wieder hat die CDU-Fraktion diese Praxis im Plenum und in den zuständigen Ausschüssen kritisch hinterfragt. Die Zahl der sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin, innerhalb derer die Bezirke Vorkaufrechte ausüben können, ist von 22 im Jahr 2015 auf 72 im Jahr 2021 angestiegen. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof Vorkaufsfälle der Bezirke mit einem Gesamtvolumen von 95 Millionen Euro geprüft und untersucht, inwiefern der Senat seiner Aufgabe der gesamtstädtischen Steuerung gerecht wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Bezirken ein Vorkaufsrechtkonzept bereitgestellt, das von den Bezirken aber sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Außerdem unterscheidet sich auch die Häufigkeit, mit der die Bezirke Vorkaufrechte ausüben. Spitzenreiter ist hier, wenig überraschend, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, [Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] 37 Prozent der 82 Vorkaufrechte, die ab dem Jahr 2015 ausgeübt wurden, betrafen diesen Bezirk. Insgesamt kommt der Rechnungshof aber zu der Schlussfolgerung, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ihrer Aufgabe der gesamtstädtischen Steuerung nur unzureichend nachkommt. Fehlende Steuerungsvorgaben für die Vorkaufsrechtsausübung begünstigen Fehler der Bezirke. So kam es bereits zur Ausübung von Vorkaufsrechten zugunsten Dritter ohne eine genaue Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Begünstigten. Hier wird aktiv Steuergeld vernichtet. Das erarbeitete Vorverkaufsrechtskonzept enthält zu wichtigen Fragen der Ausübung von Vorkaufsrechten keine Antworten für die Bezirke. Insgesamt kritisiert der Rechnungshof diese unzureichende gesamtstädtische Steuerung des Senats als unwirtschaftlich. Das ist bestenfalls die Note vier minus. Als weiteres Beispiel eines nicht effizienten Umgangs mit öffentlichen Mitteln stellt der Rechnungshof schwerwiegende Versäumnisse bei der Steuerung, Koordinierung und Umsetzung der Digitalisierung der Berliner Schulen fest. Nicht erst seit der Coronapandemie ist bekannt, dass es in der seit Jahren durch die SPD verantworteten Berliner Bildungspolitik hapert, und zwar an allen Ecken und Kanten. Der Rechnungshof hat unter anderem die Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem E-Education-Masterplan Berlin untersucht. Mit diesem Masterplan aus dem Jahr 2005 schrieb die für Bildung zuständige Senatsverwaltung das pädagogische Rahmenkonzept für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in der Berliner Schule aus dem Jahr 2000 fort. Aus verschiedenen finanziellen Quellen standen von 2005 bis 2015 insgesamt 63 Millionen Euro zur Verfügung. Dennoch hat der Rechnungshof festgestellt, dass es dem Senat nicht gelungen ist, mit dem Masterplan eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Schulen flächendeckend aufzubauen. Wäre der Masterplan erfolgreich umgesetzt worden, wären die Probleme mit mangelnder Digitalisierung in den Berliner Schulen zu Beginn der Coronapandemie wahrscheinlich geringer ausgefallen. Problematisch ist hier die Umsetzung, beispielsweise fehlende Verbindlichkeit, aber auch verschiedene Zuständigkeiten. Es fehlten eine Projektleitung, ein Controlling und ein regelmäßiges Berichtswesen, das die Umsetzungsfortschritte evaluiert hätte. Neben den hier beispielhaft genannten Vorgängen, die der Rechnungshof ausführlich darlegt, beschreibt der Rechnungshof noch zahlreiche weitere Fälle des rot-grünroten Senats von unwirtschaftlichem Umgang mit Steuermitteln oder nicht effizientem Verwaltungshandeln. Ich freue mich daher auf die weitere Debatte und den Austausch zum Jahresbericht im Unterausschuss Haushaltskontrolle. Vor allem freue ich mich aber auch darüber, dass die Berlinerinnen und Berliner am 12. Februar die Chance haben, den amtierenden Giffey-Senat abzuwählen, damit wir endlich eine solide und seriöse Haushaltspolitik für Berlin bekommen und Frau Klingen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielleicht wenigstens etwas weniger Arbeit bekommen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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