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Daniel Wesener

11.01.2023 Sitzungen 19/24

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich habe es bereits angedeutet: Berlin bewegt sich, was die Anzahl der Erklärungen angeht, im Mittelfeld. Man kann es aber auch anders formulieren: Die meisten Bundesländer sind gleich schlecht. Zumindest ist der Stand der Erklärungen gleich schlecht. Wir stellen fest, dass das nicht notwendigerweise mit dem Grundsteuermodell zu tun hat. Sie wissen, es gibt das Bundesmodell, das von Berlin umgesetzt wird. Es gibt andere Bundesländer, die andere Modelle durchführen beziehungsweise von dem Optionsrecht Gebrauch machen. Das macht hier keinen Unterschied. Wir stellen auch fest, dass es nicht notwendigerweise einen Nord-Süd-Unterschied oder einen zwischen Stadtstaaten und Flächenländern gibt, sondern das hängt offenbar mit einer Vielzahl von Faktoren zusammen. Die Länder, die hier etwas besser sind, erreichen meines Wissens Quoten von 60, 63 Prozent. In kaum einem Bundesland ist der Stand zufriedenstellend. Deswegen ist die entsprechende Frist noch einmal verlängert worden. Man muss dazu allerdings sagen, dass diese Verlängerung einmalig war, und sie war letztmalig. Sollte irgendjemand die Hoffnung hegen, dass diese Frist noch einmal verlängert wird, dann muss ich den enttäuschen. Und den müssen auch meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern, aber auch der Bundesfinanzminister enttäuschen, denn bis Ende 2023 muss die Mehrheit der Grundsteuerwertbescheide vorliegen, um den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitplan für die Umsetzung der Grundsteuerreform einhalten zu können. Ich will in dem Zusammenhang noch eine Anmerkung machen, weil hier in der Aktuellen Stunde ein Vertreter der CDU meines Wissens etwas Missverständliches formuliert hat: Die Bescheide, die zur Zeit rausgehen, sind Erstbescheide, wo es um den Grundsteuerwertbescheid geht. Das sind noch nicht die Bescheide über die künftige Grundsteuer. Das heißt, die Aussage, hier würde es zu zusätzlichen Belastungen kommen, ist zumindest im Hinblick auf diese Grundsteuerwertbescheide nicht zutreffend, sondern die allermeisten wissen, dass das nur ein Faktor für die zukünftige Bemessung der Grundsteuer ist. Weitere maßgebliche Faktoren sind die Messzahlen und der Hebesatz, den Sie als Parlament letzten Endes im Jahr 2024 festlegen werden. Erst dann werden wir, aber auch die Steuerpflichtigen wissen, wie hoch die neue Grundsteuer tatsächlich sein wird. Ich nutze trotzdem die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es fester Vorsatz und politisches Versprechen des Landes Berlin ist, diese Reform aufkommensneutral auszugestalten, also keine indirekte Steuererhöhung damit zu verbinden. – Vielen Dank! [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

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