Daniel Wesener
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Evers! Wie Sie wissen, hat es umfängliche Bemühungen der Information gegeben, und diese Informationsangebote stehen selbstredend auch weiterhin zur Verfügung. Es gab im Dezember etwa einen Grundsteuertag in den Berliner Finanzämtern, so haben wir das genannt, wo wir Steuerpflichtigen das Angebot gemacht haben, letzte Fragen zu klären. Das wurde auch sehr gut angenommen. Bezüglich der verbleibenden Tage muss man allerdings eines wissen: Wir gehen davon aus, dass die allermeisten Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer, die keinen Steuerberater, keine Steuerberaterin in ihrem Fall bemühen, bereits abgegeben haben. Das heißt, diese Gruppe hat vielleicht nicht vollumfänglich, aber zu einem sehr großen Anteil bereits ihre Erklärung eingereicht. Es gibt dafür Indizien. Wir können hier insbesondere die Verwendung der Software entsprechend interpretieren, dass vor allem die Erklärungen von Steuerpflichtigen ausstehen, die die steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen. Wir wissen von dieser Gruppe, also den Steuerberaterinnen und Steuerberatern, dass sie zum einen, genauso wie die Finanzämter, in den vergangenen Monaten, aber auch zur Jahreswende in ganz besonderer Weise belastet waren und sind. Ich erinnere an die Coronasteuerhilfegesetze. Ich erinnere an all die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Energiekrise beziehungsweise den Entlastungspaketen des Bundes. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater bis zum 31. Januar ihrem Auftrag und natürlich der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Das ist die eine Gruppe. Zum anderen gibt es noch ein zweites Indiz, Herr Evers. Wir haben nicht nur Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer mit Grundstückbesitz in Berlin, sondern wir haben auch einige sehr große Unternehmen, die eine Vielzahl von Grundsteuererklärungen einreichen müssen. Auch hier gibt es Indizien, dass diese großen Unternehmen, die das natürlich nicht individuell machen, sondern auch steuerberatende Berufe zur Unterstützung heranziehen, zu einem nicht unbedeutenden Teil ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben. Aber auch hier gehen wir, weil wir es mit Unternehmen zu tun haben, davon aus, dass das noch fristgerecht erfolgen wird. Ich selbst werde in den nächsten Tagen – das habe ich auch in den letzten Tagen getan – Gespräche mit Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern beziehungsweise Vertreterinnen und Vertretern der von mir genannten Unternehmen und Steuerberatern führen, um noch einmal zu sensibilisieren. Die Finanzämter haben natürlich ein Interesse daran, dass nicht alle der von mir Genannten am 31. Januar auf den Knopf drücken und dann mit einem Mal alle Anträge digital eingehen. Es wurde allerdings von Bayern als zuständigem KONSENS-Land Vorsorge getroffen. Die Serverkapazitäten wurden noch einmal verstärkt. Gleichwohl haben wir natürlich ein Interesse daran, dass die Einreichung verteilt erfolgt. Ansonsten noch zu Ihrem Frageteil bezüglich der Erinnerung: Wir werden, wie angekündigt, im Februar beziehungsweise März die Schreiben an diejenigen herausschicken – egal, ob Einzeleigentümer oder Immobilienunternehmen –, die ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben.
