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Iris Spranger

11.01.2023 Sitzungen 19/24

Herzlichen Dank für die Frage, verehrter Herr Hochgrebe! Ich denke, das Hohe Haus ist sich einig, dass wir die Versammlungsfreiheit sehr hochhalten. Die Innenministerkonferenz hat sich auf Anraten Berlins klar dazu bekannt, dass wir sagen, dass strafbare Handlungen nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Vielleicht darf ich hier, weil Sie das Zwangsgeld angesprochen haben, eines erklären, wie Berlin dazu kommt, Zwangsgeld zu verfügen: Die Polizei muss selbstverständlich prüfen, ob es sich um Mehrfachtäter handelt. Sind sie mehrfach in Erscheinung getreten? – Punkt eins. Wir haben zurzeit in Berlin in der Feststellung der Polizei insgesamt 486 Einzeltäter. Mehrfachtäter von zwei bis neun Taten des Festklebens: 221. Wir haben Mehrfachtäter ab zehn Taten, und da kommt jetzt das Zwangsgeld ins Spiel, insgesamt 56. Das heißt also, wir sprechen insgesamt von 765 Straftaten von Tätern. Wir haben mit der Identitätsfeststellung jedes Einzelnen – da sind wir Vorreiter vor allen Bundesländern – gesagt: Ab der achten Tat – jetzt können Sie das einordnen, was ich gerade gesagt habe, wie viele das sind – wird der Person unter Androhung eines Zwangsgeldes, das sind 2 000 Euro, das Festkleben verboten, und zwar nach zwei gesetzlichen Regelungen. Zum einen ist das § 14 Absatz 1, das ist das Versammlungsfreiheitsgesetz – deshalb habe ich am Anfang gesagt, die Versammlungsfreiheit spielt hier eine große Rolle – und natürlich in Verbindung mit dem ASOG und hier mit § 17 Absatz 1. Das heißt, wir haben insgesamt zwölf Fälle, wo wir jetzt auch schon Zwangsgeld angedroht haben. Wir haben für die Dauer von sechs Monaten – das steht in diesem entsprechenden Bescheid mit drin – dieses Festkleben verboten und verhängen es dann auch in dem Zwangsgeld. Ich glaube, was sehr wichtig ist, sind die Gebührenbescheide der Polizei, denn das war ja viel in der Öffentlichkeit. Die Gebührenbescheide der Polizei sind alles das, was ich in meinem Amt als Innensenatorin gemeinsam mit der Polizei machen kann. Wir haben Gebührenbescheide – darüber habe ich schon gesprochen –, wo wir jede einzelne Tat in Höhe von 241 Euro berechnen und dann mit dem, was ich gerade gesagt habe, 2 000 Euro ab der neunten Tat verhängen. – Danke schön! [Heiko Melzer (CDU): Wie viele haben Sie nun verhängt?]

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