Stephan Machulik
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! – Sehr geehrter Herr Kraft! Es fällt mir heute mal gar nicht schwer, die Opposition zu loben, und zwar den Antrag der CDU. Ich würde nun nicht sagen, dass wir das alles schon mal besprochen haben, aber es ist jetzt wirklich mal eine Arbeitsgrundlage, worüber wir, wenn wir diesen Antrag dann in den Ausschuss überweisen, tatsächlich auch noch mal ins Gespräch kommen können, und zwar wirklich ernsthaft über eine Konzessionierung. Ich bin froh, dass sich die CDU auch positioniert hat, dass sie diesen Bereich rechtlich nicht mehr als problematisch ansieht. Das ist doch mal ein ganz klares Zeichen, dass wir in diesen letzten drei Jahren, in denen wir wirklich alles versucht haben – mit vielen Gesprächen der Bezirke mit den Anbietern und der Senatsverwaltung mit den Anbietern –, dieses Problem anzugehen und zu lösen, und jedes Mal gemerkt haben, dass alle Mittel, die wir eingesetzt haben, alle Instrumente, die wir eingeführt haben, nicht das Ziel erreicht haben, das wir uns vorgenommen haben, und zwar, dass wir eben nicht dieses Chaos und diese Verwahrlosung auf unseren Gehwegen haben, die gerade unsere mobilitätseingeschränkten und seheingeschränkten Menschen wirklich gefährden. Auch dazu haben Sie viele Punkte angeführt, auch in Ihrer Begründung, bei denen ich sagen kann: Ja, da sollten wir rangehen. Ich möchte nur auf einen Punkt noch mal ein bisschen genauer eingehen – weil Sie gesagt haben, die Senatsverwaltung hätte nichts gemacht und sie würde nur ausspielen –: Wir müssen aber auch gewahr werden, dass wir 2019 mit der Elektrokleinstfahrzeugverordnung eine ganz klare Ansage vom Bund bekommen haben. Der Bund hatte eine Idee, der Bund hat etwas durchgebracht, und wir sind mit der Umsetzung dann eben als Kommunen und als Länder alleingelassen worden – deswegen ja auch dieser Flickenteppich von Kiel bis München, von Dortmund bis Berlin. Jeder versucht etwas, um der Problematik Herr zu werden. Wir haben seit September auch etwas gemacht, weil wir diese Elektrokleinstfahrzeugverordnung hatten und nicht einfach etwas ablehnen und verbieten können: dass wir sukzessive immer alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt haben. Wie gesagt: Mit dem § 11a aus der Novellierung des Berliner Straßengesetzes gab es ja auch schon den Versuch, die Ketten für die Anbieter noch enger anzulegen. Alles, was Sie hier ausgeführt haben, zum Beispiel das Positionslicht – auch darüber wurde schon viel gesprochen; dass das gerade nachts sehr wichtig ist. Ich muss Ihnen leider die Hoffnung nehmen, dass wir tatsächlich ausschließlich stationsgebundene Abstellflächen haben werden, gerade in den Außenbezirken – was uns ja auch wichtig ist, dass das da reinkommt. Wir werden also auch in den Außenbezirken mit diesem Free-Floating-Modell arbeiten müssen. Umso wichtiger ist es dann eben, auch die Forderung des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins aufzunehmen, dass dann Positionslichter angebracht werden. Auch da müssen wir wieder reingehen aus den Vorgaben, die wir über den Bund realisieren wollen. Es ist aber eine gute Anregung, und das sollten wir weiter mitnehmen. Ich gebe Ihnen auch recht: Alles, was wir immer erzählt haben, ob nun Geoblocking oder Geofencing, die ganzen Dinge, die wir in den Apps realisiert haben, haben nicht dazu geführt, dass wir wirklich genau sagen können, dass diese E-Roller sauber abgestellt wurden. Wir haben eben auch die Vorgaben mit den 2,30 Metern, dass das dann auf dem Gehweg bleiben soll; im Gegensatz zum Beispiel zu Kiel, die mit 2,50 Metern agieren. Das können wir nicht umsetzen. Ich bin auch froh, dass Sie an diese Dinge sehr konstruktiv rangehen und nicht einfach sagen: Lassen Sie uns das über die Ordnungsämter und die Polizei einfach nur ahnden –, denn das wird Berlin nicht hinbekommen, genauso wenig wie alle anderen Kommunen. Dementsprechend bin ich sehr froh, dass wir jetzt eine Ebene gefunden haben, auf der wir wirklich im Ausschuss noch mal in Ruhe darüber reden können. Zu dem Antrag der FDP: Auch das ist klar – wenn wir Abstellflächen haben, wird das auch eher genutzt werden. Ich finde die vom Kollegen Reifschneider aufgeführten Zahlen doch ein bisschen sehr ambitioniert, muss ich ehrlich sagen. Auch da muss man fragen: Wo setzen wir die Priorität? – Ich wäre auch froh, wenn wir alle Kreuzungen schnellstmöglich barrierefrei bekommen würden und darauf die Priorität setzen würden, aber auch Abstellflächen sind da. Eines müssen Sie aber gewahr sein, darüber müssen wir eben auch mit den Anbietern reden: Halle hat gezeigt, dass, als es dort ausschließlich stationsgebundene Abstellmöglichkeiten gab, das Geschäft um 80 Prozent rückläufig gewesen ist. Auch darüber muss man reden. Und eine Frage würde ich auch gerne noch mit Ihnen von der FDP besprechen: Ist es wirklich die Aufgabe, dass wir nicht nur die Flächen zur Verfügung stellen, sondern dass wir sie auch eins zu eins aus unserem Haushalt finanzieren? Oder ist es nicht auch ein Weg, wie in anderen Städten, die Anbieter mit ins Boot zu holen, sodass sie auch über die Sondernutzung hinaus Aufwendungen haben? Der letzte Punkt ist: Wenn die Konzessionierung etwas bringt, dann ist es gut. Aber ich sage nur, wir sehen es in Paris. Mit Konzessionierung droht dort jetzt die Stadt, die Verträge auslaufen zu lassen, weil trotz Konzessionierung und Sanktionen es in Paris nicht zur Lösung wurde. Das sollte uns nicht beirren. Wir können ja aus dem Vorbild Paris lernen. Vielleicht können wir es besser machen. Am Ende wird alles gut. Ist es nicht gut, sind wir noch nicht am Ende. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Beifall von Steffen Zillich (LINKE) und Kristian Ronneburg (LINKE)]
