Johannes Kraft
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema E-Scooter, E-Roller, Elektrofahrräder, also alles das, was auf der Straße, auf dem Gehweg, in den Grünanlagen steht, war heute schon einmal Thema. Dazu liegen Ihnen zwei Anträge vor, einer der CDU-Fraktion und einer der FDP-Fraktion. Wie ist die Situation aktuell? – Wir haben in dieser Stadt etwa 54 000 zugelassene bzw. betriebene E-Scooter und Elektrofahrräder. Wir sehen uns in unserer Stadt einem erheblichen Überbietungswettbewerb der verschiedenen Anbieter dieser Elektrokleinstfahrzeuge ausgesetzt. Wir haben eingeschränkte Betriebsgebiete, die sich im Wesentlichen auf das Innere des S-Bahn-Rings beziehen. Und, ich habe es gerade schon angedeutet: Häufig, sehr häufig liegen und stehen diese E-Scooter und E-Roller und auch die Elektrofahrräder auf Gehwegen herum, behindern Menschen, liegen in Grünanlagen, werden illegal abgestellt und stellen damit erhebliche Gefahrenquellen dar. Das zeigen auch die Zahlen, die wir in diesen Jahren sehen: Über 850 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden im Jahr 2022 alleine im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen in den Bezirken und im Land gestellt. Und es gibt zwei Klagen gegen das Verfahren des Landes Berlin, nämlich eine vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein und eine von FUSS e. V. Diese Situation ist Ihnen, glaube ich, nicht neu. Das erleben wir jeden Tag, unschönerweise. Und wenn man sich dann die Frage stellt: Was ist eigentlich die Antwort des Senats auf diese unschöne und gefährliche Situation? –, dann stellen wir fest, es gibt eine Pressemitteilung. Darin wird gesagt: Übrigens, liebe Leute, schaut doch mal in die Straßenverkehrsordnung! Ihr könnt jetzt eure Scooter und Fahrräder sogar kostenlos auf Pkw-Stellplätzen abstellen. – Das ist das, was dem Senat dazu einfällt. Ich will gar nicht darüber reden, dass verschiedene Anordnungen vor Gerichten gescheitert sind, wenn es um das Thema Carsharing geht, aber das, was hier von Senatsseite passiert, ist keine Lösung. Es behebt die Ursache nicht, es adressiert diese Ursache nicht, und – und das ist das, was mich besonders betroffen macht bei der Diskussion, die wir auch im Ausschuss für Mobilität geführt haben – ich habe immer wieder den Eindruck, hier werden die verschiedenen Verkehrsträger vom Senat gegeneinander ausgespielt: [Beifall bei der CDU] Auto gegen Fahrräder, Auto gegen Fußgänger, Fußgänger gegen Fahrradfahrer. Das ist genau das, was mit dieser Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz passiert ist. Was möchte die FDP mit ihrem Antrag? – Sie wollen 5 000 neue Stellplätze bis Ende 2023 und 20 000 neue Stellplätze bis Ende 2027 schaffen. Das löst das Problem, das ich beschrieben habe, das Sie, glaube ich, alle kennen, überhaupt nicht, denn wir brauchen ganz klar definierte Abstellzonen. Es kann nicht sein, dass jeder seinen E-Scooter und sein E-Fahrrad hinstellen kann, auf den Gehwegen oder wo auch immer es ihm gerade gefällt. Deshalb geht unser Antrag einen deutlichen Schritt weiter und bietet eine echte Lösung für die Ursache des Problems an. Wir wollen nicht nur an den Symptomen herumdoktern, sondern wir wollen eine wirkliche Lösung finden. Wir wollen, dass eine bedarfsgerechte Begrenzung der zugelassenen Fahrzeuge erfolgt und gleichzeitig die Anzahl der Anbieter in dieser Stadt reduziert wird durch eine Ausschreibung, ein sogenanntes straßenrechtliches Verteilungsverfahren. Warum funktioniert das so, wie es von der FDP vorgeschlagen wird, beziehungsweise so, wie es jetzt in dieser Stadt praktiziert wird, nicht? – Weil dieses sogenannte Free Floating technisch einfach nicht funktioniert in dieser Stadt. Egal, ob Sie mit GPS arbeiten, mit EGNOS oder mit VAS, ob Sie mit kamerabasierten Positionssystemen arbeiten – Sie werden nie die Möglichkeit haben, diese 10, 15, 20, 30 Zentimeter, die der Scooter dann doch in den Gehweg hineinragt und dadurch eine Gefahr darstellt, wirklich so exakt abzubilden, dass Sie eine Möglichkeit haben, diese Gefahrenquellen auch wirklich abzuschaffen. Deshalb braucht es eben fest definierte Abstellzonen, im innerstädtischen Bereich sehr engmaschig. Dafür können Plätze verwendet werden, die sich zum Beispiel an Kreuzungen befinden, einzelne Pkw-Einstellplätze, oder aber auch in Bereichen von Haltestellen, wo Flächen sind. Auch da kann man fest definierte Abstellzonen einrichten. Es müssen aber fest definierte Zonen sein, denn sonst kann man nicht verhindern, dass Gefahrenquellen von diesen illegal abgestellten E-Scootern ausgehen. Es gibt einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020, der die zulassungspflichtige Sondernutzung regelt. Das heißt, es ist absolut möglich, und wir als Land Berlin, der Senat und dieses Haus, sind in der Lage, eine solche Regelung zu erlassen und eine Ausschreibung durchzuführen, die zeitlich befristet ist, die Anzahl der Anbieter reduziert, eine Vergabe für ein legales, sicheres und geordnetes Parken macht und auch Aspekte der Nachhaltigkeit, wie zum Beispiel Flotteneffizienz, Lebenszyklusbetrachtung, aber auch die Frage: Woher kommt eigentlich der Strom für diese Fahrzeuge? –, berücksichtigt. Soziale Aspekte sollten aus unserer Sicht hier auch eine Berücksichtigung finden. Das betrifft die Arbeitsbedingungen, den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, aber auch die Arbeitsschutzaspekte. Übrigens: Es gibt schon sehr gute Erfahrungen in anderen Kommunen. Leipzig hat das umgesetzt, Düsseldorf und Köln sind gerade dabei. Letzter Punkt in unserem Antrag – ganz wichtig, weil es auch eine Forderung des ABSV ist –: Die Fahrzeuge müssen mit Positionslichtern ausgestattet werden, sodass sie auch in der Dunkelheit zu erkennen sind. Was wollen wir also mit unserem Antrag? –: eine Ausschreibung, die die Probleme in dieser Stadt mit den Elektrokleinstfahrzeugen löst, die gefährliche Situation und das Chaos beendet und die Ordnung und die Sicherheit wieder herstellt. – Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. [Beifall bei der CDU – Beifall von Nina Lerch (SPD)]
