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Katja Kipping

15.12.2022 Sitzungen 19/23

Vielen Dank! – Für die Fortschreibung der Kaltmiete brauchen wir immer eine rechtssichere Grundlage, weil nicht nur das gelten kann, was wir als gut empfinden, sondern es muss rechtssicher sein. Die rechtssichere Grundlage, die wir in der AV Wohnen vorgesehen haben, ist der Mietspiegel, weil bekanntermaßen Akteure, die gerne den Mietpreis nach oben drücken wollten, dagegen erst einmal geklagt hatten. Beim Ausschreibungsverfahren hat es dann eine leichte Verzögerung gegeben, die nicht in der Verantwortung des Senats liegt. Der Mietspiegel wird nun in diesem Jahr kommen. Sobald er vorliegt, werden wir das automatisch mit einem Rundschreiben entsprechend anpassen. Ich will aber zugleich sagen: Es besteht in diesem Jahr ein Schutz für alle, weil die Karenzzeit für die gilt, die neu eintreten. Die Karenzzeit beginnt auch erst am 1. Januar 2023. Ich will noch ergänzen, dass wir beim Umzugsvermeidungszuschlag, den es schon gab, die angemessenen Grenzwerte um 10 Prozent erhöhen konnten, weil wir wissen, dass, wenn jemand umziehen muss, auch das am Ende teurer wird. Den haben wir in der AV Wohnen auf 15 Prozent erhöht, sodass es da einen gewissen Schutz gibt. Wir haben uns die Zahlen aktuell noch einmal angeschaut: Für Menschen, die auf die Kosten der Unterkunft nach AV Wohnen angewiesen sind, greift die Schutzwirkung der AV Wohnen. Es gibt sehr wenige Fälle, wo nach allen Sicherheitsinstrumenten, die die AV Wohnen vorsieht, Menschen noch umziehen müssen.

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