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Katja Kipping

15.12.2022 Sitzungen 19/23

Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Vorab nur so viel, dass die Berliner AV Wohnen schon immer ganz besondere Schutzmechanismen vorgesehen hat. So gibt es zum Beispiel eine Härtefallklausel für Menschen in besonderen Situationen wie Alleinerziehende oder Menschen, deren Kinder besondere Bezüge haben, zum Beispiel Schulweg, wo man 10 Prozent zu den Grenzwerten aufschlagen kann. Was wir jetzt bei der jährlichen Überarbeitung in die Wege geleitet haben, ist Folgendes: Zum einen haben wir sehr klar gesagt, wir übernehmen sofort die Regelungen des Bürgergelds, wonach es für Menschen, die einen neuen Antrag stellen, erst mal zwölf Monate lang eine Karenzzeit gibt. Das heißt, wer in Hartz IV rutscht, kann sich erst mal darauf konzentrieren, einen Job zu finden, und muss nicht gleich auf Wohnungssuche gehen. Die zweite Veränderung, die wir vorgenommen haben, heißt in der Wohnungslosenfachwelt „Erprobungsklausel“. Was heißt das? – Das heißt, wenn jemand in einer Wohnungslosenunterkunft ist oder direkt in Wohnungslosigkeit lebt und nachweisen kann, dass er trotz intensivster Suche keine Wohnung zu den angemessenen Grenzwerten gefunden hat, dass man dann eine Genehmigung erteilen kann für eine Wohnung, die deutlich teurer ausfällt. Was ist die Idee dahinter? – Natürlich das große Ziel: Wir wollen Leute aus der Wohnungs- und Obdachlosigkeit rausholen, und dahinter steht auch die finanzielle Erkenntnis, dass Wohnungslosigkeit nicht nur für den Einzelnen eine Belastung ist, sondern am Ende auch für die Gemeinschaft, für uns alle, finanziell teurer wird, weil Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen teurer ist, als wenn die Person eine Wohnung hat. Das ist eine Erprobungsklausel für zwei Jahre. Die ganz zentrale Verbesserung betrifft die Regelung zu den Heizkosten. Auch bei den Heizkosten wurden bisher Grenzen der Angemessenheit festgelegt. Die haben sich bisher an der Preisentwicklung orientiert. Man hat geschaut, wie sich die Preise im letzten Jahr weiterentwickelt haben, und das wurde dann für das nächste Jahr fortgeschrieben. Das kann man in normalen Zeiten so handhaben. Jetzt leben wir aber in Zeiten, wo, wie wir alle wissen, die Heizkosten schnell große Sprünge machen und es faktisch nicht möglich ist, eine an Euro gemessene Grenze zu machen. Damit nicht die Ärmsten den Wahnsinn der Energiemärkte ausbaden müssen, haben wir entschieden: Wir stellen um, nämlich von den Preisen hin zum Verbrauch, von Euro hin zur Kilowattstunde. Da gibt es entsprechende Orientierungen – erst einmal für ein wirtschaftliches Verhalten –, die auch in Rechnung stellen, dass es sehr unterschiedliche Heizträger gibt. Aber natürlich gibt es auch eine Einzelfallprüfung. Wir wissen, dass es Fälle gibt, wo ein deutlich höherer Verbrauch notwendig ist, zu Beispiel im Fall einer besonderen Behinderung, einer besonderen Erkrankung oder eines besonderen baulichen Zustands. Kurzum, das Ziel ist ganz klar, die Ärmsten gegenüber den Preissprüngen der Energiemärkte zu immunisieren. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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