Lars Düsterhöft
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin hat, wie jede andere Metropole, einen äußerst problematischen Wohnungsmarkt. Besonders Menschen mit einem geringen Einkommen bzw. Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Leistungen sind darauf angewiesen, die Nadel im Heuhaufen zu finden. Ein Blick auf Immobilienscout24.de zeigt, dass es aktuell nahezu keine günstigen Wohnungen in Berlin gibt. Der Wohnungsmarkt ist in bestimmten Segmenten tot. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, helfen nur ordentliche Gesetze auf der Bundesebene – das wurde eben schon erläutert –, lokale Mietenbündnisse und das Bauen von neuen Wohnungen. Ein langer Weg, der nur mittel- beziehungsweise langfristig zum Erfolg führen wird. Ein Weg, der gegenüber einer vermeintlich simplen Lösung – ich denke beispielsweise an die Enteignungsdebatte – nur schwer zu erklären ist. Ein schönes Spielfeld für manche Populistin und manchen Populisten! Solange wir nicht genügend Wohnraum in der Stadt haben, solange wird es darauf ankommen, dass wir mit der AV Wohnen den betroffenen Menschen einen möglichst großen Spielraum bei der Suche nach einer passenden Wohnung geben. Bei der anstehenden Novellierung der AV Wohnen sind uns drei Dinge wichtig. Erstens: Wir brauchen eine Erhöhung der zulässigen Kaltmieten. Zweitens: Wir brauchen Obergrenzen für die Warmmieten, die sich am Verbrauch und nicht an den Kosten orientieren. Dies ist eine sinnvolle und in Anbetracht der extrem gestiegenen Energiekosten überfällige Regelung. Drittens: Wir müssen neue Wege wagen, wenn es darum geht, Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Ich möchte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ausdrücklich für die gute und transparente Kommunikation der letzten Monate danken. Gemeinsam haben wir mit einer Anhörung im Fachausschuss das Thema begleitet und ganz bewusst in den parlamentarischen Raum geholt. Einer der drei gerade genannten Punkte ist mir allerdings besonders wichtig. Wir brauchen in der AV Wohnen eine Ausweitung der Erprobungsklausel. Es ist unfassbar, wie viel Geld wir für die Unterbringung von Wohnungslosen ausgeben. Es ist unbeschreiblich, was wir den Menschen damit antun. Es ist unglaublich, wie wenige Menschen ihren Weg aus diesen Einrichtungen herausfinden. Wer einmal eine Gemeinschaftsunterkunft besucht hat, weiß, dass man hier innerhalb weniger Wochen kaputt geht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns die sogenannten ASOG-Unterkünfte dringend grundsätzlich anschauen müssen. Wir brauchen einheitliche und bessere Standards. Wir brauchen klare Erwartungen an die Arbeit dieser Einrichtungen, und wir brauchen eine stärkere Differenzierung dieser Einrichtungen. [Beifall von Tobias Bauschke (FDP)] Gemeinschaftsunterkünfte dürfen höchstens eine kurze Zwischenstation und nicht die Endstation sein. Es ist absurd, dass wir viel Geld für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ausgeben und zugleich mit der AV Wohnen enge Grenzen bei der Suche nach Wohnraum setzen, setzen müssen. Bisher ist in der AV Wohnen festgeschrieben, dass die Ämter bei wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Bedarfsgemeinschaften ab fünf Personen – wir reden dort also von Familien mit drei beziehungsweise vier Kindern; man muss sich das vor Augen führen, über welche Menschen wir sprechen –, die länger als sechs Monate erfolglos nach Wohnraum gesucht haben, dem Abschluss eines Mietvertrags zustimmen dürfen, sollte dadurch eine kostenintensive Unterbringung verhindert beziehungsweise beendet werden können. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung werden die Mietkosten für die Wohnung mit den tatsächlichen Kosten der Unterbringung auf Tagessatzbasis verglichen. Diese Rechnung geht superschnell – ich glaube, das kann jeder innerhalb von wenigen Sekunden errechnen –, und wir alle kennen das Ergebnis: Es ist deutlich teurer, die Menschen in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen, anstatt ihnen einfach Wohnraum zu ermöglichen. [Beifall von Mathias Schulz (SPD) – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Tobias Bauschke (FDP)] Immerhin gelang es so bisher einigen Familien nach teils jahrelanger Wohnungslosigkeit und prekären sowie extrem teuren Unterbringungsverhältnissen, eigenen Wohnraum anzumieten. Diese Möglichkeit müssen wir dringend ausweiten. Auch Familien mit einem Kind brauchen diese Möglichkeiten unbedingt, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir diese Regelung auf alle wohnungslosen Menschen ausweiten müssen. Zu gravierend sind die psychischen Folgen von Wohnungslosigkeit, zu teuer ist das total überlaufene System der ASOG-Unterkünfte, zu teuer sind die Folgen dieses Systems für die gesamte Gesellschaft. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
