Louis Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So viel vorneweg: Ich war nie ein Freund der Verbeamtung. Ich wünschte mir, dass in keinem Bundesland Lehrkräfte Beamte und Beamtinnen wären. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE), Tobias Bauschke (FDP) und Stefan Förster (FDP)] Ich wünschte mir, dass alle in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzahlen würden, dass alle für bessere Arbeitsbedingungen streiken könnten. Der Trend in der Bundesrepublik ist jedoch ein anderer, und dem muss man sich auch stellen. Deshalb wird nun auch Berlin zur Verbeamtung der Lehrkräfte zurückkehren. Nachdem diese schwierige politische Entscheidung getroffen wurde, ist es nicht leichter geworden, denn so eine Verbeamtung ist auch rechtlich und technisch kein einfaches Unterfangen. Bevor ich mich nun aber den Details des Gesetzesentwurfs widme, möchte ich einmal sagen, dass mich in den letzten Wochen und Monaten viele E-Mails, Briefe und Anrufe dazu erreicht haben. [Zuruf von Stefan Förster (FDP)] Liebe Lehrerinnen und Lehrer! Ich habe Sie gehört, und ich kann Ihnen versichern: Wir haben alles in unserem Rahmen Mögliche dafür getan, Ihre Forderungen und Ideen in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Diese Verhandlungen sind nun abgeschlossen, und ich freue mich, dass wir nun ein Gesetzespaket vorlegen können. Darin haben wir unter anderem geregelt, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung temporär auf 52 angehoben wird, um möglichst wenige Menschen aufgrund Ihres Alters von der Möglichkeit der Verbeamtung auszuschließen. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass Inhaberinnen und Inhaber von Funktionsstellen diese behalten können und nicht in das Eingangsamt zurückkehren müssen. Einfach gesagt heißt das: Schulleitungen dürfen Schulleitungen bleiben. Die Verbeamtung hat auch finanzielle Auswirkungen, die bedacht werden mussten. Sind beamtete Lehrkräfte zunächst günstiger für das Land, werden sie durch ihre hohen Pensionsansprüche später doch teurer. Statt das jetzt gewonnene Geld mit vollen Händen auszugeben, legen wir es für die Zukunft an. So schaffen wir Generationengerechtigkeit und lassen zukünftige Berlinerinnen und Berliner nicht mit den Pensionslasten alleine. Ich habe eben gesagt, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit zur Verbeamtung haben sollen. Zur Wahrheit gehört aber eben auch, dass es nicht für alle möglich sein wird. Wer zum Beispiel über 52 Jahre alt ist oder bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht verbeamtet werden. Ich weiß, dass mit dieser Regelung nicht alle zufrieden sein werden, aber wir müssen uns vor Augen halten, dass wir mit der Anhebung der Altersgrenze auf 52 Jahre bereits eine Ausnahme machen. Angestellte Lehrkräfte dürfen übrigens alle bleiben. Für alle, die also nicht verbeamtet werden können oder wollen, wurde eine Kompensation vereinbart. Auch das ist nicht ganz trivial, denn dabei hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – eine wichtige Rolle. Mit dem sächsischen Modell konnte ein Weg gefunden werden, im Einvernehmen mit der TdL eine Zulage an die angestellten Lehrkräfte zu zahlen. Diese Zulage wird 300 Euro umfassen. Da wir den durch das Bundesbesoldungsgesetz geschaffenen Rahmen bestmöglich ausschöpfen wollten, mussten wir dabei leider eine kleine Ausnahme machen. Für Personen in der Gruppe E 16 können nur 250 Euro gezahlt werden. Nach Aussage der Bildungsverwaltung ist davon zum Glück nur eine Person im Land Berlin betroffen. Da es einige Zeit dauern kann, bis alle Fälle bearbeitet werden können, haben wir beschlossen, dass die Zulage auch rückwirkend zum 1. Februar 2023 bezahlt werden kann. Ich weiß, dass auch mit der Kompensation viele nicht zufrieden sind. Es gab auch zuletzt immer wieder Proteste, die angesprochen wurden. Ich wünschte, wir hätten mehr tun können, aber ich muss Ihnen an dieser Stelle auch sagen: Mehr war nicht drin. – Ich bitte Sie nun: Bleiben Sie uns trotzdem treu! Nach einem Jahr intensiver Arbeit an diesem Vorhaben konnten wir nun also viele Fragen klären und einen Gesetzesentwurf vorlegen. Es bleiben jedoch auch jetzt noch ungeklärte Fragen, für die im Folgenden die Bildungsverwaltung Lösungen entwickeln muss. Dazu gehört unter anderem die Frage, in welcher Reihenfolge verbeamtet werden soll, denn pro Jahr werden nur bis zu 4 000 der 16 000 voraussichtlich verbeamtungsfähigen Lehrkräfte verbeamtet werden können. Auch weitere Diskussionen stehen uns bevor. Man kennt es aus anderen Bundesländern, bei denen Lehrkräfte aus den Städten auf das Land geschickt werden, um dort die Lücken in den Kollegien zu füllen. Nun wird Berlin seine Lehrkräfte sicher nicht ins Berliner Umland nach Brandenburg schicken. Es wird sich aber die Frage stellen, ob es zu einer stärkeren Steuerung zugunsten schlechter ausgestatteter Schulen kommen wird. Die Verbeamtung gibt hier neue Optionen. Natürlich gibt es neben den Lehrerinnen und Lehrern viele andere Berufsgruppen in der Schule. Auch sie werden fragen, was das Land Berlin tun will, um sie zu halten. „Halten“ ist dabei das Stichwort. Weil die Verbeamtung genau das tun soll, wird das Gesetz den Titel „Lehrkräftebindungsgesetz“ tragen. Aber nur mit dem Halten wird es nicht getan sein, und deswegen wird auch die Verbeamtung allein den Lehrkräftemangel nicht beheben können. Es braucht zusätzlich auch neue Lehrerinnen und Lehrer im System. Die kommen vor allen Dingen von den vier lehrkräftebildenden Universitäten des Landes Berlin. So ein Lehramtsstudium dauert aber ganz schön lange, das kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen, und deswegen kommen alle Maßnahmen, die wir zur Erhöhung der Absolventinnen- und Absolventenzahl ergreifen – und das ist wirklich eine Menge –, erst in der Zukunft zum Tragen. Was kann also kurzfristig getan werden? – Wir können versuchen, die Lehrkräfte zu entlasten, indem wir Menschen anderer Professionen in die Schule holen. Es gibt viele Aufgaben, die Lehrkräfte erfüllen müssen, für die sie überhaupt nie ausgebildet wurden und die von anderen Menschen viel besser gemacht werden können. [Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Paul Fresdorf (FDP)] Deswegen braucht es die multiprofessionellen Teams nicht nur in Zeiten des Lehrkräftemangels. Sie sollten grundsätzlich Bestandteil der Schulgemeinschaft sein, auch bei voller Lehrkräfteausstattung. [Beifall bei den GRÜNEN] Ich glaube, immerhin da sind sich hier im Parlament alle einig Aber auch außerhalb der Schule gibt es viele Menschen in der Stadt, die gern ihren Beitrag dazu leisten würden, die Kinder und Jugendlichen beim Erreichen ihrer Bildungsziele zu unterstützen. Nicht alles lernt sich am besten mit einer Lehrkraft, erst recht nicht, wenn es diese Lehrkraft gar nicht gibt. Beziehen wir also die außerschulischen Lernorte, die Vereine und Organisationen stärker mit ein. Dieses Potenzial darf nicht ungenutzt bleiben. Auch die Schulen selbst haben viele Ideen, was getan werden kann, von fächerverbindendem Lernen über die Einführung des „FREI DAY“. Um all das umsetzen zu können, braucht es aber politische Rückendeckung, und das bedeutet, nach der Verbeamtung nicht die Hände in den Schoß zu legen, sondern sich jetzt erst recht an die Seite der Schulen zu stellen und gemeinsam einen Weg aus der Krise zu suchen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
