Wenke Christoph
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mit der Einführung der Tariftreue zum heutigen Tag ändert sich für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, dass sie entsprechend ihre Beschäftigten für diese Leistung, die sie dann für die öffentliche Hand umsetzen, einen einschlägigen Tarifvertrag umsetzen beziehungsweise entsprechend Löhne so zahlen müssen, dass es dem einschlägigen Tarifvertrag der jeweiligen Branche beziehungsweise Leistung entspricht. Dabei kommt es nicht auf den Sitz des Auftragnehmers an oder auf den Ort der Leistungserbringung, sofern die Leistung im Inland erbracht wird. Das Ziel der Tariftreue ist, dass die Auftragnehmer verpflichtet sein sollen, sicherzustellen, dass bei öffentlichen Aufträgen, die das Land Berlin beauftragt, kein Wettbewerbsvorteil geschaffen wird für Unternehmen, die keine Tariflöhne zahlen und damit höchstwahrscheinlich schlechter bezahlen als Unternehmen, die ihre Beschäftigten tariflich bezahlen. Eine solche Praxis hätte unsoziale Folgen, dass Wettbewerbsvorteile für Unternehmen entstehen würden, die untertariflich bezahlen. Die Tariftreue gilt ab dem heutigen Tag, ab dem 1. Dezember 2022, mit dem Inkrafttreten der Ausführungsvorschriften, die im Gesetz dafür vorgesehen sind. Wir freuen uns, dass wir damit einen Beitrag leisten können zu einer besseren tariflichen Bezahlung, dass die sichergestellt ist, wenn öffentliches Geld für öffentliche Aufträge an Unternehmen geht.
