Sebastian Schlüsselburg
Auch da gebe ich ein Signal, Frau Präsidentin. Ich würde jetzt erst einmal versuchen, ein bisschen in den Flow zu kommen. Herr Kollege Jotzo! Sie haben einen guten Teil Ihrer Rede erneut verwendet, um auf die Grundproblematik, nämlich die aktuellen Klimaaktivistinnen und -aktivisten und ihr Vorgehen, ihre Demonstrationen, hinzuweisen. Ich schließe mich dem Kollegen Dörstelmann an: Ich fand Ihre Rede zwar unterhaltsam – ich habe sie inhaltlich nicht geteilt –, aber ich finde, sie war von der Tonlage her dem Gegenstand, den wir miteinander diskutieren, nicht angemessen. Wir reden über einen komplexen Grundrechtsabwägungsvorgang, und ja, möglicherweise auch über strafrechtliche Abwägungstatbestände. Damit, finde ich, muss man schon ein bisschen seriöser umgehen, als es von der Tonlage her jedenfalls bei Ihnen der Fall war. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, um ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, den geschätzten Herrn Schifferdecker, den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes. Er hat im RBB gesagt, Zitat: Man muss bedenken, dass die – er meint die Klimaaktivisten – ein verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrations- und Versammlungsrecht ausüben. Und weiter, zu der Frage, ob Gefängnis- bzw. Präventivhaft für Straßenblockierer angezeigt wäre: Das sind keine Straftaten, die für Ersttäter eine Gefängnisstrafe vorsehen. Eine solche Forderung entspricht überhaupt nicht unserem Rechtssystem. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE) und Klara Schedlich (GRÜNE)] Ich habe das an dieser Stelle zum Vortrag gebracht, weil es noch mal unterstreicht, dass sowohl der Richterinnen- und Richterbund als auch die Staatsanwaltschaft – das sind beides Organisationen oder staatliche Entitäten, die nicht verdächtig sind, Vorfeldorganisationen der Linken zu sein – wesentlich komplexer und sachlicher mit diesem Phänomen, das wir im Moment erleben, umgehen, als es die Opposition in diesem Hause tut. Denn es ist nichts Neues, dass insbesondere Umweltschutzaktivistinnen und -aktivisten Versammlungsformen für sich in Anspruch nehmen, die zu Streitigkeiten führen, die dann bis hin zu den Verfassungsgerichtsbarkeiten gehen und erst da grundsätzlich geklärt werden. [Zuruf von Holger Krestel (FDP)] Die Brokdorf-Entscheidung, die große Leitentscheidung, die das liberale Versammlungsrecht überhaupt zur Grundlage gebracht hat, war so ein Beispiel, wo in der Bau- und Planungsphase eines Atomkraftwerkes Blockadehandlungen stattgefunden haben. Jede Generation nimmt für sich aufgrund der Missstände, die sie empfindet und die sie betreffen, das Demonstrations- und Versammlungsrecht in Anspruch. Dann muss man in jedem Einzelfall konkret gucken: An welcher Stelle zum Beispiel im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung, wenn man schematisch die Nötigungstatbestände durchprüft, überwiegt sozusagen die Verwerflichkeitsprüfung und lässt im Einzelfall den Nötigungstatbestand durch, und in welchem Fall überformt bei dem konkreten Vorgang das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit den Vorgang? – Diesen schwierigen Job machen gerade die Gerichte, und da sollten sie auch entsprechend arbeiten. Jetzt noch kurz zu Ihrem Antrag, und dann auch gerne noch zu Ihrer Zwischenfrage. Ich verstehe einen Konstruktionsaspekt Ihres Antrages nicht: Privatrecht und die Privatautonomie – das ist von der Grundlage her das Recht unter Gleichen. Wenn ich einen deliktischen Anspruch – und Sie meinen ja vermutlich vordergründig Ansprüche nach § 823 BGB – durchsetzen möchte, dann muss ich das tun unter Zuhilfenahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und dann zum Beispiel der Amtsgerichtsbarkeit. Ich finde es etwas merkwürdig, dass Sie ein staatliches Instrument schaffen wollen, um diese Grundkonstruktion des Privatrechts als Recht unter Gleichen zumindest infrage zu stellen. Wenn die Präsidentin gestattet, möchte ich Ihnen jetzt natürlich gern noch die Möglichkeit zur Zwischenfrage geben.
