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Iris Spranger

17.11.2022 Sitzungen 19/21

Selbstverständlich ist es das oberste Gebot, das Ansinnen der Demokratie auch einzuhalten. Der Senat und auch Sie als Hohes Haus werden entscheiden, wie mit dem Volksbegehren umzugehen ist; dafür sind die Stellungnahmen da. Das entscheidet nicht die Innensenatorin alleine. – Danke schön!

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