Iris Spranger
Selbstverständlich ist es das oberste Gebot, das Ansinnen der Demokratie auch einzuhalten. Der Senat und auch Sie als Hohes Haus werden entscheiden, wie mit dem Volksbegehren umzugehen ist; dafür sind die Stellungnahmen da. Das entscheidet nicht die Innensenatorin alleine. – Danke schön!
