Iris Spranger
Sehr verehrte Frau Präsidentin! – Sehr verehrter Herr Jotzo! Wir sind gemeinsam schon ziemlich lange in diesem Parlament, und wir haben gemeinsam ein Abstimmungsgesetz hier im Hohen Hause miteinander beschlossen. In diesem Abstimmungsgesetz ist sehr eindeutig geregelt, wie die Fristenregelung ist. Das heißt, zum Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“, das ja im Wesentlichen eine Verschärfung des Berliner Energiewendegesetzes – auch ein Gesetz, das das Hohe Haus gemacht hat – verfolgt: Es sind bei mir im Haus fristgerecht die entsprechenden Stimmen eingegangen; das ist ja beispielsweise so eine Festlegung im Abstimmungsgesetz. Das ist fristgerecht eingegangen. Es ist so, dass 7 Prozent der Stimmen der zur Abgeordnetenhauswahl berechtigten Berlinerinnen und Berliner, also 171 000, gültig sein müssen, damit dieses Volksbegehren gültig ist. Das überprüfen gerade die Bezirke. Die Bezirke müssen für jeden einzelnen Bezirk feststellen: Ist das, was dort an Unterschriftensammlungen erfolgt ist, auch ordnungsgemäß, und zählt es zu den 171 000 gültigen Stimmen? – Danach wird das Gesamtergebnis festgestellt. – Aber was sage ich Ihnen; Sie werden es selber wissen. Deshalb war ich jetzt etwas irritiert über Ihre Frage, aber gut, ich erkläre es Ihnen gerne noch mal. – Nach dem Gesamtergebnis werden dann selbstverständlich die Stellungnahmen des Senats und des Abgeordnetenhauses vonnöten sein; und das Ganze in der Frist, innerhalb von vier Monaten.
