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Daniel Wesener

17.11.2022 Sitzungen 19/21

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, sind wir noch in Gesprächen und ist noch keine finale Entscheidung bezüglich eines Erwerbs der Fernwärme gefallen. Dementsprechend gibt es auch keine finale Entscheidung, was die Finanzierung eines solchen Vorgangs angeht. Allerdings hat ja die öffentliche Hand grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn sie Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile erwerben will: Der eine Weg ist ein Erwerb dieser Anteile durch eine Kreditaufnahme im Landeshaushalt. Das fassen wir dann unter dem Begriff der finanziellen Transaktion zusammen und haben damit einen Effekt, der keine negativen Auswirkungen auf die zulässige Nettokreditaufnahme hat. Das Ganze ist also schuldenbremsenneutral. Die zweite grundsätzliche Möglichkeit ist, dass nicht das Land selber, sondern ein Unternehmen der öffentlichen Hand ebenfalls kreditfinanziert ein anderes Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile erwirbt. Dabei kann man darüber nachdenken, zwecks der Verbesserung der Kreditkonditionen für dieses öffentliche Unternehmen eine Landesbürgschaft zu vergeben. In der Vergangenheit haben wir letzteren Weg präferiert. Das wäre auch heute meine Antwort auf Ihre Frage, wenn es um eine Präferenz geht. Gleichwohl: Final ist das durch den Senat und das Abgeordnetenhaus bekanntlich noch nicht entschieden worden.

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