Tobias Schulze
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die FDP hier tut, ist natürlich ein bisschen lustig, auf ein bayerisches Gesetz zu verweisen und zu sagen, so etwas brauchen wir hier auch. Ich habe mir das bayerische Gesetz einmal angeschaut, wie es da mit den Rechtsansprüchen aussieht. Das ist ganz interessant. Ich darf mal zitieren, Frau Präsidentin, den Artikel 19, in dem es um die Rechte geht, da steht: Die Behörden sind verpflichtet, geeignete Verwaltungsverfahren dem Bürger gegenüber digital anzubieten, soweit dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Eine richtige Verpflichtung und ein Rechtsanspruch sehen aber anders aus, ehrlich gesagt. Das ist ein bisschen lustig. [Beifall bei der LINKEN] Das zieht sich durch das ganze Gesetz. Nun ist Bayern auch ein Flächenland. Die müssen auch mit ihren Landkreisen und Städten klarkommen. Ich sage einmal so: Das bayerische Gesetz ist durchaus modern an vielen Stellen formuliert. Klar einklagbare Rechtsansprüche sind da aber weitgehend nicht enthalten. Das muss man auch mal sagen. Das ist eine normative Vorgabe für das, wo die Bayern irgendwann einmal hinwollen. Da sind wir, ehrlich gesagt, an vielen Stellen mit dem E-Government-Gesetz schon weiter. Dinge, die in Bayern erst konzipiert werden, sind hier schon Realität, beispielsweise das Servicekonto. Das steht bei den Bayern im Gesetz, das haben wir aber schon. Die haben das noch nicht. Ähnlich geht es mit anderen Dingen, wie beispielsweise die Kommunikation. Auch die steht bei uns seit 2016 im E-Government-Gesetz, dass sie digital angeboten werden muss. Auch das haben die Bayern erst jetzt in ihr Gesetz hineingeschrieben, das im Sommer dieses Jahres in Kraft getreten ist. Auch der Artikel 17, Digitale Dienste, in dem Bayerischen Gesetz, ist bei uns schon fast wortgleich im E-Government-Gesetz enthalten. Das ist alles nett. Wir werden uns das für die Novellierung des E-Government-Gesetzes, die vor uns liegt, auch alles anschauen, weil in der Tat seit den vergangenen Jahren einiges zu modernisieren ist. Wegweisende Gesetze, ich glaube, da sind Sie ein bisschen dem Politikmarketing auf den Leim gegangen, was dort betrieben worden ist. Vielleicht noch ein Wort zum Onlinezugangsgesetz. Wir haben in der Tat die Vorschrift, dass wir digitalisieren müssen. Das ist schon erwähnt worden. Berlin hat eine Verlängerung an ein paar Stellen beantragt. Man muss aber eines sagen, das Onlinezugangsgesetz schreibt nicht die vollständige Durchdigitalisierung aller Verwaltungsprozesse vor, sondern lediglich die digitale Erreichbarkeit von Verwaltungsprozessen, das, was manchmal etwas hämisch als PDF-Digitalisierung beschrieben wird, das heißt, dass man einen Antrag oder Ähnliches digital erreichen und digital ausfüllen können muss. Das heißt noch lange nicht, dass der ganze Verwaltungsvorgang komplett von vorne bis hinten digitalisiert werden muss. Wir machen das aber in Berlin an vielen Stellen schon, während viele Landkreise, die auf dem Papier in den Rankings und so weiter ganz gut aussehen, nichts weiter anbieten als PDFs für Anträge. Insofern lohnt ein genauer Blick auf Rankings, das wurde schon gesagt. Wir können gern im Ausschuss in die Debatte gehen. Wir werden als Koalition den entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Dann können wir über die Modernisierung auch hier reden. Ich glaube allerdings nicht, dass wir bei den strukturellen Problemen, die wir in Berlin haben, wo seit 15 Jahren die Digitalisierung aus nachvollziehbaren Gründen verschlafen worden ist – das waren die Spar-Jahre in Berlin –, dass wir diese damit aufholen, dass sich Bürgerinnen und Bürger irgendwo einklagen können. Das wird nicht funktionieren. Wir brauchen tatsächlich die grundlegende Reform unserer IT-Steuerung und unserer IT-Systeme, die einheitliche Administration unter das ITDZ und ähnliche Prozesse. Darum kommen Sie nicht herum, egal welche Rechtsansprüche Sie irgendwo formulieren. Diese Kärrnerarbeit, das hängt auch immer mit der Frage sicherer Zugangsnetze, Serverinfrastrukturen zusammen, müssen wir schon gemeinsam machen. Da helfen keine fünfzeilige Anträge. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN]
